Gemeinnützige Stiftungen im Steuerrecht – offene Fragen
Gemeinnützigkeit hängt massgeblich von den Rahmenbedingungen ab. Stimmen diese, sind Menschen bereit, einen Beitrag zu leisten – sei es durch Spenden oder durch ein ehrenamtliches Engagement. Das Steuerrecht setzt dabei wichtige Anreize: Es befreit gemeinnützige Organisationen von der Steuerpflicht und erlaubt, Spenden an gemeinnützige Organisationen vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Das Steuerrecht trägt damit wesentlich dazu bei, dass der gemeinnützige Sektor in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Der Stiftungssektor boomt.
Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen mit ein paar Basler Lecker(li)bissen
Der Gemeinnützigkeitssektor hat eine enorme Bedeutung in der Schweiz. Mit rund 13‘900 Stiftungen weist die Schweiz die höchste Stiftungsdichte Europas auf. Geführt werden diese Stiftungen von rund 62‘000 Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten. Das Stiftungsvermögen wird auf CHF 140 Milliarden geschätzt. Mit Ausschüttungen von CHF 1,5 bis 2,0 Milliarden pro Jahr leisten gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz einen wertvollen Beitrag. Erfolgsrezept sind namentlich die günstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz, vorneweg die Normen zur Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit.
Steuerbefreiung von gemeinnützigen Institutionen – Neue Praxisfestlegungen in Zürich
Dieser Beitrag geht auf die seit Februar 2024 publizierte neue Praxis im Kanton Zürich zur Steuerbefreiung von gemeinnützigen Institutionen ein. Zunächst wird auf Verfahrensfragen, insbesondere das Gesuch um Steuerbefreiung, eingegangen. Danach werden die Kernpunkte der Praxisfestlegungen, i.e. Entschädigung der Organe, Tätigkeiten im Ausland sowie unternehmerische Fördermodelle betrachtet.
Generationenwechsel in der Stiftungslandschaft - Ein Blick auf gemeinnützige Stiftungen
Dieser Artikel befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen durch Stifterinnen und Förderer. Er untersucht insbesondere, inwiefern die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung nebst sozialen oder gesellschaftspolitischen Motiven aus steuerlicher Sicht interessant sein kann, aber auch, welche spezifischen Verpflichtungen und Herausforderungen damit verbunden sind. Zudem wird die Frage beleuchtet, ob insbesondere juristische Personen, wie Stiftungen, Schenkungen vornehmen können.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Neue Mehrwertsteuer-Regelung Online-Shopping im Ausland könnte ab 2019 teurer werden
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Versandhändler ab einem Umsatz von mindestens 100’000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken müssen ausländische Online-Händler heute keine Mehrwertsteuer zahlen. Für Schweizer Versandhändler gelten dagegen andere Regeln: Die Sendungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn das Unternehmen im MwSt-Register eingetragen ist. Ab 1. Januar 2019 ist mit dieser Ungleichbehandlung Schluss.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
WAK-S: Verrechnungssteuer
Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss zugestimmt, der Kommissionsinitiative ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission 17.494 Folge zu geben.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen unter gewissen Bedingungen
Zum zweiten Mal befasste sich die WAK-N mit der der steuerlichen Behandlung finanzieller Sanktionen (16.076). Sie beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, dass im Ausland verhängte Bussen und Geldstrafen unter gewissen Bedingungen steuerlich abzugsfähig sein sollen.
Steuervorlage 17 – die WAK-N auf Ständeratskurs
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat mit der Detailberatung zur Steuervorlage 17 (18.031) begonnen und zu einigen zentralen Fragen Entscheidungen gefällt. Bislang folgt sie dem Ständerat in allen Punkten, so auch bei der sozialen Kompensation über die AHV als auch bei der Dividendenbesteuerung. Die Detailberatung wird an der Sitzung vom 3. September abgeschlossen.
Zeitgleiche Dividendenverbuchung in Konzernverhältnissen
Das Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung erlaubt, dass eine inländische Muttergesellschaft den Beteiligungsertrag ihrer Tochtergesellschaft (d.h. deren im Geschäftsjahr n+1 beschlossene Dividende) bereits im Geschäftsjahr, in welchem die Tochtergesellschaft diesen erwirtschaftet hat, transitorisch als Ertrag verbucht. Falls die Muttergesellschaft die definitive erfolgswirksame Verbuchung dieses Ertrags im Zeitpunkt der Ausschüttung der Dividende vornimmt, stellt dies eine ordnungsgemässe Verbuchung für die Zwecke der Rückerstattung der Verrechnungssteuer sowie für die Durchführung des Meldeverfahrens dar.
Verrechnungssteuerrückerstattung trotz Nichtdeklaration in der Steuererklärung - Abstimmung Nationalrat
Wer in der Steuererklärung Einkünfte nicht deklariert hat, soll die Verrechnungssteuer trotzdem zurückerhalten, sofern er fahrlässig handelte. Der Nationalrat hat dieser Änderung zugestimmt, will aber erheblich weiter gehen als der Bundesrat.
Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen (2024)
Workshop von Susanne Schreiber und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen»
ISIS)-Seminarordner «Startups – Steuer- und abgaberechtliche Herausforderungen: Refinanzierung und Exit» (2024)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Startups – Steuer- und abgaberechtliche Herausforderungen: Refinanzierung und Exit» vom 27. Mai 2024 unter der Leitung von Ruth Bloch-Riemer in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.