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Karin Oberlin

Thomas Nabholz

Rechtliche und steuerliche Aspekte der typischen Finanzierungsformen des Start-up Lifecycles

Workshop von Karin Oberlin und Thomas Nabholz anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. Mai 2024 mit dem Titel «Rechtliche und steuerliche Aspekte der typischen Finanzierungsformen des Start-up Lifecycles»

05/2024
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Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
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(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Gründung und erste Finanzierungsüberlegungen

1. Sachverhalt

Andrea und ihr Freund und Lebenspartner Johnny beschliessen im Mai 2024, gemeinsam eine Aktiengesellschaft zu gründen, deren Zweck die Entwicklung einer Terminreservations- und Bezahlsoftwarelösung für Coiffeure ist, die StyleBooking AG. Andrea und Johnny gründen die StyleBooking AG mit Ersparnissen von insgesamt CHF 50'000, wobei sie je zur Hälfte ein Aktienkapital von CHF 100'000 zeichnen und wiederum zur Hälfte liberieren.

Andrea und Johnny arbeiten fleissig an der Entwicklung der StyleBooking-Software. Während Johnny programmiert, kümmert sich Andrea um alle anderen Aspekte und erzielt erste Erfolge beim Verkauf der Softwarelösung an Coiffeurgeschäfte. Die beiden zahlen sich keinen Lohn aus, arbeiten von zu Hause und haben auch keine Mitarbeiter. Dennoch realisieren Andrea und Johnny, dass sie so auf die Dauer nicht weitermachen können, erstens gehen ihnen die Ersparnisse aus, mit denen sie ihre Lebenshaltungskosten bestreiten und zweitens kommen sie auch einfach zu langsam vorwärts, wenn sie nur zu zweit sind. Andrea und Johnny haben einen Business Case erstellt, der vorsieht, dass sie über die nächsten 2 Jahre mindestens CHF 1.5 Mio. benötigen, um die StyleBooking-Software marktreif zu entwickeln und deren Verkauf voranzutreiben. Sie überlegen sich, wie sie diese Mittel für die StyleBooking AG beschaffen könnten.

Frage

  • Welche verschiedenen Möglichkeiten von Finanzierungen für die StyleBooking AG kennen Sie?

Fall 2: Wandeldarlehen von FFF (friends, family and fools)

1. Sachverhalt (Fortsetzung)

Andrea lernt an einem Networking-Anlass im Januar 2025 die Angel-Investorin Madeleine kennen, die sich sehr interessiert zeigt an der StyleBooking AG. Madeleine ist nicht nur bereit, CHF 100'000 selbst zu investieren, sondern stellt auch zahlreiche Kontakte aus ihrem Netzwerk her. Zwischen Februar und August 2025 gelingt es Andrea und Johnny damit, von Madeleine und 17 weiteren Privatinvestoren insgesamt CHF 900'000 in Form von Wandeldarlehen aufzunehmen. Es handelt sich um Einzelverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Wandlungsdiskonten von 22-30%.

Fragen

  1. Welche verschiedenen Arten von Wandeldarlehen gibt es?
  2. Was ist im Hinblick auf die Kapitalschutzvorschriften zu beachten?
  3. Welche weiteren Schritte sind in Zusammenhang mit den geplanten Wandeldarlehen zu empfehlen? Ist eine Statutenänderung notwendig?
  4. Die Investorin Madeleine findet, da sie so früh investiert, sollte sie für das grosse Risiko entschädigt werden. Wie erfolgt dies üblicherweise?
  5. Wie werden die Wandeldarlehen besteuert?

Fall 3: Wandelanleihe

1. Sachverhalt (Fortsetzung)

Weil die Geldquellen im FFF-Kreis mittlerweile ausgeschöpft sind, für die Erfüllung des Business Plans aber immer noch eine grosse Finanzierungslücke besteht, wenden sich Andrea und Johnny an Coiffure Suisse, den Verband Schweizer Coiffeurgeschäfte. Mit Unterstützung durch den Verband gelingt es ihnen im Dezember 2025, auf einen Schlag 12 weitere Pflichtwandeldarlehen à je CHF 40'000 zu einheitlichen Konditionen, namentlich zu einem endfälligen Zins von 1% p.a. und mit einem Wandlungsdiskont von 22%, bei Coiffeursalons zu platzieren.

Frage

  • Welche rechtlichen und steuerlichen Themen sehen Sie in diesem Zusammenhang?

Fall 4: Weitere Darlehen

1. Sachverhalt (Fortsetzung)

Da auch nach der Wandelanleihe noch eine Finanzierungslücke verbleibt, greifen Andrea und Johnny auf ihre letzten privaten Notgroschen zurück und gewähren der StyleBooking AG im Februar 2026 je ein zinsloses Aktionärsdarlehen über CHF  50'000 mit zweijähriger Laufzeit. Zudem kann Andrea dem IT-Lieferanten mit einer Charme-Offensive das mündliche Zugeständnis abringen, seine Kaufpreis­forderung über CHF 20'000 fix für 18 Monate stehen zu lassen. Im Gegenzug verspricht sie namens der StyleBooking AG eine Zahlung von CHF 21'500.

Fragen

  1. Welche rechtlichen und steuerlichen Themen sehen Sie in diesem Zusammenhang?
  2. Was gibt’s für Lösungsmöglichkeiten?

Fall 5: Series A Finanzierung: Due Diligence

1. Sachverhalt

Andrea hat einen deutschen Venture Capital Fonds (VC) gefunden, der bereit ist, CHF 1'000'000 in die StyleBooking AG zu investieren. Für die Verhandlung der Bedingungen kontaktiert sie ihre Anwältin Maria. Diese rät ihr dringend, dass sie kein weiteres Wandeldarlehen aufnehmen soll, sondern eine Eigenkapital-finanzierungsrunde durchführen mit einer Kapitalerhöhung, im Zuge derer die ausstehenden Wandeldarlehen ebenfalls in Eigenkapital gewandelt werden sollen. Der VC ist damit einverstanden und übernimmt die Rolle des Lead Investors, ein paar weitere Investoren sollen ebenfalls noch dazukommen. Man einigt sich auf eine Bewertung der StyleBooking AG auf CHF 10 Millionen.

Der VC führt zunächst eine Due Diligence durch, die zu folgendem Ergebnis führt:

  • Johnny hat 2021 – also drei Jahre vor der Gründung der StyleBooking AG – die IT Services GmbH gegründet. Er ist der einzige Stammanteilhalter und Geschäftsführer der IT Services AG. Die IT Services AG bezweckt die IT-Beratung und Programmierung von IT-Lösungen für Drittparteien. Johnny hat solche Dienstleistungen zwar angeboten und hatte auch Drittkunden, gleichzeitig jedoch damit begonnen, die StyleBooking-Software zu entwickeln, wenn er nicht vollständig mit Projekten für Drittparteien beschäftigt war. Mit der Zeit hat diese Aktivität einen immer höheren Anteil an seiner gesamten Arbeitszeit in Anspruch genommen.
  • Johnny war von der Idee der StyleBooking-Software überzeugt und entschloss sich dazu, schon mal vorsorglich die Marke "StyleBooking" zu registrieren. Die Registrierung erfolgte in seinem eigenen Namen.
  • Mitte 2022 entschloss sich Andrea, die ebenfalls an den Erfolg der StyleBooking-Software glaubte, ihren Job bei einer Bank aufzugeben und stattdessen Johnny bei der Entwicklung der StyleBooking-Software zu unterstützen. Sie übernahm alle Aufgaben, die nicht mit der Programmierung verbunden waren, insbesondere knüpfte sie Kontakte zu zahlreichen Coiffeurgeschäften, um ihnen die StyleBooking-Software vorzustellen und sie zu vermarkten.
  • Schon bald stellten sich erste Verkaufserfolge ein und im 2023 schloss die IT Services GmbH Lizenzverträge mit zahlreichen Coiffeurgeschäften für die StyleBooking Software ab.
  • Die IT Services GmbH hatte daher erste Einnahmen bestehend aus Lizenzgebühren für die StyleBooking-Software und zudem (sinkende) Einnahmen von der anderen Arbeit, die Johnny für Drittparteien erledigte. Die IT Services GmbH zahlte keinen Lohn an Johnny und Andrea aus, sondern alle Einnahmen wurden in die Entwicklung und den Aufbau des Geschäfts der StyleBooking-Software gesteckt.
  • Andrea war zunehmend unzufrieden mit dieser Situation, da Johnny ja der einzige Eigentümer der IT Services GmbH war. Die beiden beschlossen daher im 2024, gemeinsam die StyleBooking AG zu gründen, deren Aktien sie zu je 50% halten (siehe Fall 1).
  • Vom Zeitpunkt der Gründung der StyleBooking AG traten Andrea und Johnny gegenüber Dritten unter dieser Marke auf und schlossen auch die Lizenzverträge mit neuen Kunden mit der StyleBooking AG ab. Die bestehenden Verträge wurden jedoch mit der IT Services GmbH weitergeführt und auch die Einnahmen für diese Verträge liefen weiterhin über die IT Services GmbH. Die IT Services GmbH tätigte sonst ab diesem Zeitpunkt aber keine Geschäfte mehr, Johnny fokussierte sich zu 100% auf die Weiterentwicklung der StyleBooking-Software und nahm keine Aufträge von Drittparteien mehr an.

Fragen

  • Sie sind der Anwalt des VCs. Was schreiben sie in ihren Legal and Tax Due Diligence Report? Gibt es Red Flags?
  • Was raten Sie Ihrem Klienten VC? Wie kann sich der Fonds am besten Absichern, wenn er die Investition in die StyleBooking AG trotzdem tätigen möchte?

Fall 6: Series A Finanzierung: Durchführung der Kapitalerhöhung

1. Sachverhalt (Fortsetzung)

Nachdem die Fusion vollzogen wurde, wird auch die Kapitalerhöhung bei der StyleBooking AG durchgeführt. Maria bereitet gemeinsam mit dem Notar die notwendigen Dokumente vor. Im Oktober 2026 wird die Kapitalerhöhung beurkundet. 

Fragen

  • Was ist in Zusammenhang mit der Verrechnung der Wandeldarlehen zu beachten?
  • Die verrechneten Wandeldarlehen haben insgesamt einen Wert von CHF 1'380'000. Zusätzlich zum VC, der CHF 1'000'000 investiert, gibt es weitere Investoren, die bereit sind, insgesamt weitere CHF 800'000 zu zahlen. Wie hoch ist die Emissionsabgabe, die StyleBooking AG abliefern muss und innerhalb welcher Frist muss die StyleBooking AG diese begleichen?

Fall 7: Bankdarlehen

1. Sachverhalt (Fortsetzung)

Die Geschäfte der StyleBooking GmbH laufen hervorragend, bereits jeder 5. Coiffeursalon in der Schweiz setzt die StyleBooking-Software ein. Damit stösst das Wachstum der StyleBooking AG jedoch an seine Grenzen, denn es gibt nicht mehr allzu viele Coiffeurgeschäfte in der Schweiz, die ihren Buchungs- und Verrechnungsprozess digitalisieren möchten, bei denen die Software noch nicht im Einsatz ist.

Johnny und Andrea besprechen daher mit dem VC eine mögliche Expansion nach Deutschland. Der VC ist bereit, sie dabei zu unterstützen und eine weitere Million zu investieren. Die weiteren Mittel sollen aber über eine Bankfinanzierung beschafft werden, da der VC nicht weiter verwässert werden will.

Die Schweiz Bank AG ist bereit, der StyleBooking AG ein Darlehen zu gewähren, jedoch keinen Blankokredit, sondern sie verlangt dafür Sicherheiten.

Fragen

  1. Welche Sicherheiten könnte die StyleBooking AG der Schweiz Bank AG abgeben?
  2. Was bedeutet die Bankfinanzierung für die Aktionäre der StyleBooking AG. Was sind die Vorteile und was die Nachteile im Vergleich mit einer weiteren Finanzierungsrunde?

Fall 8: Private Debt Fund

1. Sachverhalt (Fortsetzung)

Zur Finanzierung des europaweiten Roll-Outs der StyleBooking-Software nehmen Andrea und Johnny im Sommer 2030 Verhandlungen mit der amerikanischen Private-Debt-Gesellschaft Greed Capital auf. Durch deren in Cayman Island registrierten Senior Debt Fund IV, L.P. bietet Greed Capital der StyleBooking AG einen Kredit über CHF 8 Mio. für vier Jahre zu einem Zins von 8% p.a. an.

Nachdem sämtliche Wandeldarlehen aus dem Jahr 2025 im Zuge der Series-A-Finanzierungsrunde gewandelt und die Einzeldarlehen aus dem Jahr 2026 zurückbezahlt wurden, hat die StyleBooking AG aktuell nur noch das Bankdarlehen von 2027 ausstehend.

Frage

  • Unterliegen die Zinsen der Verrechnungssteuer?
CHF
120.00

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