Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Silvia Hunziker
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
Die Schweiz hat das BEPS-Übereinkommen am 7. Juni 2017 unterzeichnet. In der darauf folgenden Vernehmlassung wurde das Übereinkommen mehrheitlich gutgeheissen.
Mit dem BEPS-Übereinkommen sollen vorerst die Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Argentinien, Chile, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Österreich, Portugal, Südafrika, Tschechien und die Türkei an die im Rahmen des BEPS-Projekts gesetzten abkommensbezogenen Mindeststandards angepasst werden. Diese Staaten sind bereit, sich mit der Schweiz auf den genauen Wortlaut der durch das BEPS-Übereinkommen anzupassenden DBA zu einigen.
Die abkommensbezogenen BEPS-Mindeststandards können nicht nur durch das BEPS-Übereinkommen, sondern auch durch bilaterale Änderungen der DBA vereinbart werden. So hat die Schweiz diese Mindeststandards bereits in die DBA mit Brasilien, Lettland, Kosovo, Pakistan, Sambia, Saudi-Arabien und dem Vereinigten Königreich einfliessen lassen. Weitere DBA-Revisionen sind im Gange.
Die Botschaft zu einem Änderungsprotokoll zum DBA mit dem Vereinigten Königreich hat der Bundesrat ebenfalls am 22. August 2018 verabschiedet.