WAK-S: Verrechnungssteuer
Silvia Hunziker
Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss zugestimmt, der Kommissionsinitiative ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission 17.494 Folge zu geben.
Die Initiative der WAK-N verlangt einen Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip. Einer der wesentlichen Unterschiede zum Entwurf, der 2014 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt und 2015 in Erwartung der Abstimmung über die schliesslich zurückgezogene Volksinitiative 15.057 «Ja zum Schutz der Privatsphäre» sistiert wurde, besteht darin, dass eine freiwillige Meldung nicht mehr zulässig ist. Die Mehrheit der Kommission will mit diesem Beschluss ihren Wunsch bekräftigen, dass der Wechsel zum Zahlstellenprinzip nun rasch umgesetzt wird, damit die Nachteile für den Schweizer Kapitalmarkt beseitigt werden können. Anschliessend muss die WAK-N selber entscheiden, ob sie ihren eigenen Entwurf ausarbeiten möchte oder ob sie es angesichts der Komplexität des Themas vorzieht, den Entwurf des Bundesrates abzuwarten. Die Kommission wird den Bundesrat darüber unterrichten, dass ihr Beschluss keineswegs bedeutet, dass die Expertengruppe, die mit der Beurteilung verschiedener Reformoptionen betraut wurde, ihre Arbeiten einstellen soll.
Weiter hat die Kommission bei der Vorlage 18.030 n Verrechnungssteuergesetz einstimmig neue Anträge zu den Art. 20a und Art. 38 beschlossen, wonach die Meldefrist für Naturalgewinne aus steuerbaren Geldspielen sowie aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung 90 Tage nach Fälligkeit des Gewinns (statt 30 Tage nach Bezug des Gewinns) betragen soll.