Verrechnungssteuer und Fremdkapital unter Einschluss der geplanten Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Verrechnungssteuerlich sind wir fokussiert auf die Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Beteiligungsrechten. Namentlich geldwerte Leistungen beschäftigen uns und führen oft zu emotional tiefgreifenden Erlebnissen und Kontakten mit der Verrechnungssteuer. Desgleichen befassen wir uns ständig mit der Frage nach der Rückerstattung einer geschuldeten Verrechnungssteuer unter Einschluss der Thematik: «Wie kann ich verrechnungssteuerpflichtige Gewinnreserven ins Ausland repatriieren?»
Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften durch ausländische Anteilsinhaber kann nur aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat des Antragsstellers erfolgen. Um eine Entlastung der Verrechnungsteuer gemäss anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, muss die Ansässigkeit des Antragssteller durch die ausländischen Steuerbehörden bestätigt werden.
Sitzverlegung in die Schweiz – Ein Fall für die Altreservenpraxis?
Die Altreservenproblematik ist heutzutage von der täglichen Steuerberatungspraxis in der Schweiz kaum mehr wegzudenken. Die entsprechende Problematik soll im vorliegenden Beitrag anhand einer Sitzverlegung eines ausländischen Unternehmens in die Schweiz untersucht werden. Auch hier ging die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zunächst davon aus, dass die in die Schweiz gebrachten «Altreserven» uneingeschränkt der schweizerischen Missbrauchspraxis unterlägen.
Verfahrensrecht: Die Verrechnungssteuer als Selbstdeklarationssteuer
Die Verrechnungssteuer ist als Selbstdeklarationssteuer ausgestaltet: Der Steuerpflichtige hat selbst für die Deklaration der Verrechnungssteuer resp. die Erfüllung seiner Steuerpflicht besorgt zu sein. Anders als im Verfahren der gemischten Veranlagung kennzeichnet sich das Verfahren nicht durch ein Zusammenwirken von Steuerbehörden und Steuerpflichtigen. Die Verantwortung für die Entrichtung der Verrechnungssteuer unter Einschluss der Bestimmung der Bemessungsbasis liegt vielmehr allein beim Steuerpflichtigen.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Volksabstimmung als letzte Hürde für die Steuervorlage
Der AHV-Steuerdeal steht. Der Ständerat hat die letzten Differenzen ausgeräumt. Damit ist die Steuervorlage 17 bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Herbstsession.
Parlament bereinigt revidiertes Verrechnungssteuergesetz
Mit dem revidierten Verrechnungssteuergesetz sollen Ansprüche rückwirkend nur auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren geltend gemacht werden können. Der Nationalrat hat am Donnerstag diese letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt.
Unternehmen sollen Bussen von den Steuern abziehen dürfen
Unternehmen sollen – so der Nationalrat – ausländische Bussen und Geldstrafen unter bestimmten Bedingungen von den Steuern abziehen dürfen. Der Bundesrat und der Ständerat hatten anders entschieden.
Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten
Der Nationalrat hat am 20. September 2018 die Botschaft zum Bundesgesetz vom 14. Februar 2018 über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten beraten und den Entwurf des Bundesrats angenommen.
Neue Mehrwertsteuer-Regelung Online-Shopping im Ausland könnte ab 2019 teurer werden
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Versandhändler ab einem Umsatz von mindestens 100’000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken müssen ausländische Online-Händler heute keine Mehrwertsteuer zahlen. Für Schweizer Versandhändler gelten dagegen andere Regeln: Die Sendungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn das Unternehmen im MwSt-Register eingetragen ist. Ab 1. Januar 2019 ist mit dieser Ungleichbehandlung Schluss.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
WAK-S: Verrechnungssteuer
Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss zugestimmt, der Kommissionsinitiative ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission 17.494 Folge zu geben.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen unter gewissen Bedingungen
Zum zweiten Mal befasste sich die WAK-N mit der der steuerlichen Behandlung finanzieller Sanktionen (16.076). Sie beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, dass im Ausland verhängte Bussen und Geldstrafen unter gewissen Bedingungen steuerlich abzugsfähig sein sollen.
Steuerliche Herausforderungen bei Geschäftsimmobilien
Workshop von Robert Desax anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Steuerliche Herausforderungen bei Geschäftsimmobilien»
ISIS)-Seminarordner «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen (2024)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen» vom 21. Oktober 2024 unter der Leitung von Thomas Jaussi in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Verfahrensrechtliche Schwerpunkte
Workshop von Thomas Jaussi anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Verfahrensrechtliche Schwerpunkte»
Meldeverfahren in Konzernverhältnissen, Rückerstattung in nationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Entscheide
Workshop von Markus Küpfer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Meldeverfahren in Konzernverhältnissen, Rückerstattung in nationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Entscheide»