Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten
Silvia Hunziker
Der Nationalrat hat am 20. September 2018 die Botschaft zum Bundesgesetz vom 14. Februar 2018 über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten beraten und den Entwurf des Bundesrats angenommen.
Das Too-big-to-fail-Regime (TBTF-Regime) kann es nötig machen, dass Banken sogenannte TBTF-Instrumente zur Stärkung der Eigenmittelbasis oder zur Schaffung von zusätzlich verlustabsorbierenden Mitteln emittieren. Systemrelevante Banken müssen solche Mittel spätestens ab 2020 über ihre Konzernobergesellschaft emittieren, die die Mittel daraus regelmässig konzernintern weitergeben. Im geltenden Recht resultiert für die Konzernobergesellschaft aus diesem Vorgang potenziell eine höhere Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen. Damit wird der Eigenmittelaufbau erschwert. Dies widerspricht den Zielsetzungen der TBTF-Gesetzgebung. Die Vorlage korrigiert daher punktuell die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Konzernobergesellschaften von systemrelevanten Banken und damit die potenzielle Höherbelastung.