Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Zürcher Praxisänderung beim Pauschalabzug für Unterhaltskosten von Liegenschaften
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat in einem kürzlich ergangenen Urteil festgehalten, dass Nebenkosten, welche nach der effektiven Methode auf die Mieter überwälzt werden, nicht zum steuerbaren Mietertrag gehören. In der Folge hat das Kantonale Steueramt sein Merkblatt zum Liegenschaftenunterhalt angepasst und legt fest, dass entgegen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, ab Steuerperiode 2020 die pauschalen Unterhaltskosten nur noch gewährt werden, wenn sämtliche Nebenkosten mit Ausnahme von Heizung, Warmwasser und Treppenhausreinigung als steuerbarer Ertrag akzeptiert werden.
Steuerrechtliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen in der Schweiz – Grundsätzliches sowie aktuelle Praxisfälle
Die Beteiligung von Mitarbeitenden an der Unternehmensentwicklung erfreut sich grosser Beliebtheit im In- und Ausland. Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst die Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen in der Schweiz vor. Sodann werden zwei Praxisbeispiele diskutiert und die jeweiligen Steuerfolgen sowie spezifische Detailfragen in gleichen Kontext näher erörtert.
Wohneigentumsbesteuerung: Beratung des Vorentwurfs aufgenommen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist oppositionslos auf den Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) eingetreten und hat die Detailberatung weitgehend geführt.
Noch einmal mehr Selbstanzeigen
Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im letzten Jahr 7250 Selbstanzeigen eingegangen; damit wurde der Rekordwert des Vorjahres (6200) nochmals deutlich übertroffen. Zurückzuführen ist dies auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten, der Anfang 2017 zwischen zahlreichen Ländern in Kraft getreten ist. Seit die straflosen Selbstanzeigen möglich sind (2010), waren beim Kantonalen Steueramt zuvor jeweils 850 bis 2100 solche Meldungen pro Jahr eingegangen.
Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.
Heiratsstrafe: Externer Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für die ESTV
Die statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer, auf welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurückgreifen kann, sind unzureichend. Deshalb bleibt insbesondere die Schätzung der Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen mit Unsicherheiten behaftet. Zu diesem Schluss gelangt ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebenes externes Gutachten, über dessen Ergebnisse der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 informiert wurde.
Vergütungszinssatz für die direkte Bundessteuer bleibt gleich
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2019 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten.
Nationalrat hält an Auftrag zu Steuerabzügen fest
Der Nationalrat pocht darauf, dass der Bundesrat eine angenommene Motion zur Besteuerung von Ausländerinnen und Ausländern umsetzt. Er hat es am 27. September 2018 abgelehnt, diese abzuschreiben.
Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird.“
Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundessteuer- (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) zu unterbreiten, um eine an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasste Flexibilisierung des pauschalen Ertragsanteils auf sämtlichen Leistungen (periodische Leistungen, Rückkauf, Rückgewähr) aus Leibrenten und Leibrentenversicherungen zu erwirken.“
Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien
Workshop von Daniel Bader und Hanna Brozzo anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien »
Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien
Workshop von Petra Caminada und Branko Balaban anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien»
ISIS)-Seminarordner «Aktuelle Probleme bei der Besteuerung von privaten Vermögensanlagen» (2024)
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Aktuelle Probleme bei der Besteuerung von privaten Vermögensanlagen» vom 23. - 24. September 2024 unter der Leitung von Andrea Opel in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Vermögensanlagen in Wertschriften, strukturierte Produkte, kollektive Kapitalanlagen etc.
Workshop von Stefan Oesterhelt und Daniel Bieri anlässlich des ISIS)-Seminars vom 23. - 24. September 2024 mit dem Titel «Vermögensanlagen in Wertschriften, strukturierte Produkte, kollektive Kapitalanlagen etc.»