10/2018
Vergütungszinssatz für die direkte Bundessteuer bleibt gleich
Silvia Hunziker
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2019 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten.
Die Zinsen bewegen sich unverändert auf einem historisch tiefen Niveau. Das EFD hat deshalb entschieden, den Vergütungszinssatz bei null Prozent zu belassen. Der Verzugs-/Rückerstattungszinssatz bleibt ebenfalls unverändert bei drei Prozent. Die Zinssätze sind im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) festgelegt. Erholen sich die Zinssätze, ist der Vergütungszins wieder anzuheben.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
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