Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen
Silvia Hunziker
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird.“
Die Motion hatte zusätzlich beantragt, dass dieser Referenzzinssatz fest an die Marktentwicklung anzubinden sei. Dieser Bezug auf einen Referenzzinssatz wurde weggelassen. Laut Kommissionssprecher müssen Verzugs- und der Vergütungszins nicht zwangsläufig den gleichen Satz haben. Verzugszinsen sollen einen Anreiz zur rechtzeitigen Begleichung geschuldeter Steuern darstellen, während es zu verhindern gilt, dass Vergütungszinsen für Schuldner zu gewinnbringenden Anlagen werden.
Der Nationalrat hatte die Motion bereits am 31. Mai 2017 angenommen.