Nationalrat hält an Auftrag zu Steuerabzügen fest
Silvia Hunziker
Der Nationalrat pocht darauf, dass der Bundesrat eine angenommene Motion zur Besteuerung von Ausländerinnen und Ausländern umsetzt. Er hat es am 27. September 2018 abgelehnt, diese abzuschreiben.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Rahmen der Verhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen sicherzustellen, dass bei in der Schweiz ansässigen und im Ausland beschränkt steuerpflichtigen Personen allgemeine Abzüge und Sozialabzüge vollständig berücksichtigt werden.
Der Bundesrat hatte dem Parlament beantragt, die Motion abzulehnen. Andere Staaten würden sich kaum dazu verpflichten, für das bei ihnen steuerbare Einkommen Abzüge des schweizerischen Rechts zu gewähren, argumentierte er. Daher bleibe nur eine einseitige Verpflichtung zulasten der Schweiz.
Nach Annahme der Motion führte der Bundesrat eine Konsultation in diesem Sinne durch. Die vorgeschlagenen Varianten wurden jedoch einhellig abgelehnt. Die Kantone sehen als einzige Möglichkeit eine Umsetzung zulasten des Auslands. Das aber hält der Bundesrat für nicht durchsetzbar.
Er beantragt dem Parlament nun, die Motion abzuschreiben. „Sie klammern sich an das Prinzip Hoffnung“, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Diese Hoffnung werde sterben, auch wenn der Rat am Auftrag festhalte. Der Nationalrat beschloss dennoch mit 174 zu 6 Stimmen, die Motion nicht abzuschreiben. Als nächstes entscheidet der Ständerat.