Restrukturierung und Insolvenz – Rechtliche Vorgaben unter dem revidierten Aktienrecht
Im Rahmen seiner Führungs- und Finanzverantwortung ist der Verwaltungsrat verpflichtet, die Finanzlage seiner Gesellschaft zu überwachen. Gerät ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage, hat er Massnahmen zu ergreifen, um die Insolvenz abzuwenden oder zumindest eine Vergrösserung des Schadens zu vermeiden. Das per 1. Januar 2023 revidierte Aktienrecht auferlegt dem Verwaltungsrat konkrete Pflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, hälftigem Kapitalverlust und Überschuldung. Dieser Artikel befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben und zeigt auf, inwiefern die Revision Änderungen bei diesen sanierungsrelevanten Bestimmungen gebracht hat und welche neuen Fragen sich in der Praxis stellen.
Sanierungsfusion zwischen Schwestergesellschaften
Dieser Beitrag erläutert zuerst die unterschiedlichen Begriffe der Sanierungsbedürftigkeit im Handelsrecht und im Steuerrecht sowie die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Übernahme von Verlustvorträgen im Rahmen einer Sanierungsfusion zwischen Schwestergesellschaften. Die Steuerfolgen für die fusionierten Gesellschaften und für die gemeinsamen Anteilsinhaber werden dann auch anhand von Beispielen beleuchtet.
Emissionsabgabe bei Sanierungen
Die Sanierung einer notleidenden Gesellschaft kann auf verschiedene Arten erfolgen. Bilanzielle Sanierungsmassnahmen, durch die der Gesellschaft keine Mittel von aussen zugeführt werden, sind nicht Gegenstand der Emissionsabgabe. Dagegen unterliegen finanzielle Sanierungsmassnahmen der Emissionsabgabe von einem Prozent, wenn sie gegen Ausgabe von Beteiligungsrechten erfolgen oder Gesellschafter einen Zuschuss erbringen.
Editorial zum Schwerpunkt «Sanierungen»
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehen sich viele Unternehmen mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass eine Reihe von Unternehmen trotz der gewährten Hilfen wie Kredite oder Härtefallentschädigungen sanierungsbedürftig wurden. Die Sanierung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der nicht nur strategische und operative Massnahmen erfordert, sondern auch eine sorgfältige Berücksichtigung rechtlicher sowie steuerlicher Aspekte. Schliesslich kann eine Sanierung des Unternehmens zu gewichtigen Steuerfolgen führen.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Neue Mehrwertsteuer-Regelung Online-Shopping im Ausland könnte ab 2019 teurer werden
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Versandhändler ab einem Umsatz von mindestens 100’000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken müssen ausländische Online-Händler heute keine Mehrwertsteuer zahlen. Für Schweizer Versandhändler gelten dagegen andere Regeln: Die Sendungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn das Unternehmen im MwSt-Register eingetragen ist. Ab 1. Januar 2019 ist mit dieser Ungleichbehandlung Schluss.
Zeitgleiche Dividendenverbuchung in Konzernverhältnissen
Das Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung erlaubt, dass eine inländische Muttergesellschaft den Beteiligungsertrag ihrer Tochtergesellschaft (d.h. deren im Geschäftsjahr n+1 beschlossene Dividende) bereits im Geschäftsjahr, in welchem die Tochtergesellschaft diesen erwirtschaftet hat, transitorisch als Ertrag verbucht. Falls die Muttergesellschaft die definitive erfolgswirksame Verbuchung dieses Ertrags im Zeitpunkt der Ausschüttung der Dividende vornimmt, stellt dies eine ordnungsgemässe Verbuchung für die Zwecke der Rückerstattung der Verrechnungssteuer sowie für die Durchführung des Meldeverfahrens dar.
Steuervorlage 17 wird mit AHV-Sanierung verknüpft
Die Steuervorlage 17 wird mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat beschlossen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen und die Altersvorsorge entlasten.
Verrechnungssteuerrückerstattung trotz Nichtdeklaration in der Steuererklärung - Abstimmung Nationalrat
Wer in der Steuererklärung Einkünfte nicht deklariert hat, soll die Verrechnungssteuer trotzdem zurückerhalten, sofern er fahrlässig handelte. Der Nationalrat hat dieser Änderung zugestimmt, will aber erheblich weiter gehen als der Bundesrat.
Steuervorlage 17 (12. April 2018)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist bereits an ihrer Sitzung vom 12. April 2018 einstimmig auf die Steuervorlage 17 eingetreten. An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept mit folgenden vier zentralen Elementen ausgesprochen:
Abzugsfähigkeit von Bussen und Geldstrafen
Das Bundesgericht hatte im Entscheid vom 26. September 2016 einen Fall zu beurteilen, bei welchem es um die steuerrechtliche Zulässigkeit einer Rückstellung im Zusammenhang mit einer EU-Kartellbusse geht. Die betroffene X. AG hatte gegen den Einspracheentscheid des kantonalen Steueramts Zürich Beschwerde und Rekurs beim Steuerrekursgericht des Kantons Zürich erhoben, welches die Beschwerde guthiess. Gegen diesen Entscheid beschwerte sich das kantonale Steueramt ohne Erfolg beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Dieses wies die Beschwerde mit Urteil vom 9. Juli 2014 sowohl betreffend die Staats- und Gemeindesteuern als auch betreffend die direkte Bundessteuer ab. Daraufhin erhob das kantonale Steueramt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – Aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 20. März 2018 mit dem Titel «Aktuelle Probleme des Verrechnungssteuerrechts»
Einsatz ausländischer Rechtsformen in der grenzüberschreitenden Strukturierung der Geschäftstätigkeit
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»