Restrukturierung und Insolvenz – Rechtliche Vorgaben unter dem revidierten Aktienrecht
Im Rahmen seiner Führungs- und Finanzverantwortung ist der Verwaltungsrat verpflichtet, die Finanzlage seiner Gesellschaft zu überwachen. Gerät ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage, hat er Massnahmen zu ergreifen, um die Insolvenz abzuwenden oder zumindest eine Vergrösserung des Schadens zu vermeiden. Das per 1. Januar 2023 revidierte Aktienrecht auferlegt dem Verwaltungsrat konkrete Pflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, hälftigem Kapitalverlust und Überschuldung. Dieser Artikel befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben und zeigt auf, inwiefern die Revision Änderungen bei diesen sanierungsrelevanten Bestimmungen gebracht hat und welche neuen Fragen sich in der Praxis stellen.
Sanierungsfusion zwischen Schwestergesellschaften
Dieser Beitrag erläutert zuerst die unterschiedlichen Begriffe der Sanierungsbedürftigkeit im Handelsrecht und im Steuerrecht sowie die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Übernahme von Verlustvorträgen im Rahmen einer Sanierungsfusion zwischen Schwestergesellschaften. Die Steuerfolgen für die fusionierten Gesellschaften und für die gemeinsamen Anteilsinhaber werden dann auch anhand von Beispielen beleuchtet.
Emissionsabgabe bei Sanierungen
Die Sanierung einer notleidenden Gesellschaft kann auf verschiedene Arten erfolgen. Bilanzielle Sanierungsmassnahmen, durch die der Gesellschaft keine Mittel von aussen zugeführt werden, sind nicht Gegenstand der Emissionsabgabe. Dagegen unterliegen finanzielle Sanierungsmassnahmen der Emissionsabgabe von einem Prozent, wenn sie gegen Ausgabe von Beteiligungsrechten erfolgen oder Gesellschafter einen Zuschuss erbringen.
Editorial zum Schwerpunkt «Sanierungen»
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehen sich viele Unternehmen mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass eine Reihe von Unternehmen trotz der gewährten Hilfen wie Kredite oder Härtefallentschädigungen sanierungsbedürftig wurden. Die Sanierung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der nicht nur strategische und operative Massnahmen erfordert, sondern auch eine sorgfältige Berücksichtigung rechtlicher sowie steuerlicher Aspekte. Schliesslich kann eine Sanierung des Unternehmens zu gewichtigen Steuerfolgen führen.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Referenden gegen STAF-Vorlage und Waffenrichtlinie zustande gekommen
Die Referenden gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) und gegen den Bundesbeschluss betreffend die geänderte EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sind formell zustande gekommen.
Bundesrat will Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT weiter verbessern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen gut geeignet ist, mit neuen Technologien inklusive Blockchain umzugehen. Dennoch besteht punktuell ein Anpassungsbedarf. Der Bundesrat nahm ferner die Analyse einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zu Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets zur Kenntnis.
Die Robotisierung gefährdet die Steuereinnahmen nicht
Die Robotisierung gefährdet keine Steuereinnahmen und soll vorerst auch nicht speziell besteuert werden. Zu diesem Fazit gelangt der Bericht zu einer Prospektivstudie, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 gutgeheissen hat.
Reform der Verrechnungssteuer
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat über die weiteren Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 17.494 beraten, nachdem die ständerätliche Schwesterkommission ihrem Beschluss, dieser Initiative Folge zu geben, zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 20. August 2018). In diesem Zusammenhang hat sie mit dem Vorsteher des zuständigen Departements namentlich über die Pläne des Bundesrates bezüglich Reformierung der Verrechnungssteuer und Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip diskutiert. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Büros des Nationalrates hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Subkommission einzusetzen und diese mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu beauftragen. Die Subkommission soll ihre Arbeiten mit jenen des Bundesrates koordinieren.
Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2019
Im Zuge der Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 2019 nicht mehr auf Unternehmen anwenden, die diese Praxen erstmalig in Anspruch nehmen wollen.
Zürich: Antrag für kantonale SV17-Umsetzung liegt vor
Der Regierungsrat des Kantons Zürich will die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Zürich erhalten und stärken. Dazu unterbreitet er dem Kantonsrat eine massgeschneiderte, für die Städte und Gemeinden verträgliche kantonale Umsetzungsvorlage zur Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes. Die Vorlage ist für den ganzen Kanton von vitaler Bedeutung. Gemäss neuen Modellrechnungen dürften die Ertragsverluste geringer ausfallen als bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III).
Verfahrensrechtliche Schwerpunkte
Workshop von Thomas Jaussi anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Verfahrensrechtliche Schwerpunkte»
ISIS)-Seminarordner «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen (2024)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen» vom 21. Oktober 2024 unter der Leitung von Thomas Jaussi in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.