Bundesrat will Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT weiter verbessern
Silvia Hunziker
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen gut geeignet ist, mit neuen Technologien inklusive Blockchain umzugehen. Dennoch besteht punktuell ein Anpassungsbedarf. Der Bundesrat nahm ferner die Analyse einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zu Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets zur Kenntnis.
Der Distributed- Ledger- und Blockchain-Technologie wird sowohl im Finanzsektor als auch in anderen Wirtschaftssektoren ein erhebliches Innovations- und Effizienzsteigerungspotential vorausgesagt. Der Bundesrat will die Chancen der Digitalisierung für die Schweiz nutzen. Er will bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und Blockchain-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Ebenso will er Missbräuche konsequent bekämpfen und die Integrität und gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz gewährleisten.
Der Bericht nimmt eine Auslegeordnung relevanter Rahmenbedingungen vor, klärt den Handlungsbedarf und schlägt konkrete Massnahmen vor. Er basiert auf den Arbeiten der Arbeitsgruppe «Blockchain/ICO», die das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Januar 2018 ins Leben gerufen hatte und die im Rahmen ihrer Arbeiten auch die Fintech- und Finanzbranche konsultiert hat. Die Analysen zeigen, dass sich keine grundlegenden Anpassungen des Schweizer Rechtsrahmens aufdrängen, aber dennoch punktueller Anpassungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat das EFD und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, im 1. Quartal 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, mit dem Ziel:
- im Zivilrecht die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mittels digitalen Registern zu erhöhen,
- im Insolvenzrecht die Aussonderung im Konkurs von kryptobasierten Vermögenswerten weiter zu klären sowie eine Aussonderung von nicht vermögenswerten Daten zu prüfen,
- im Finanzmarktrecht ein neues und flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Finanzmarktinfrastrukturen auszuarbeiten,
- im Bankenrecht die bankinsolvenzrechtlichen Bestimmungen mit den Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht abzustimmen und
- im Geldwäschereirecht die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz expliziter zu verankern.
Am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat zudem einen Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) zu «Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets und Crowdfunding» zur Kenntnis genommen. Die Analyse zeigt, dass kryptobasierte Vermögenswerte im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Gefährdung darstellen. Aufgrund geringer Fallzahlen kann das reelle Risiko in der Schweiz jedoch nicht abschliessend abgeschätzt werden. Die Schweiz verfügt aber über ein umfassendes regulatorisches Dispositiv, weshalb weitere Verbesserungen mittels international koordinierter Massnahmen anzugehen sind. Der Bundesrat hat das EFD zudem beauftragt zu prüfen, ob das Geldwäschereirecht in Bezug auf gewisse Formen des Crowdfundings angepasst werden sollte.