Steuervorlage 17 - Räte sind sich einig
Silvia Hunziker
Die Räte sind sich einig über die Steuervorlage 17. Die letzten Differenzen beim Gemeindeartikel und beim Kapitaleinlageprinzip konnten bereinigt werden. Die wichtigsten Eckpunkte zur Steuervorlage 17 im Überblick:
Steuerprivilegien
Die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften werden abgeschafft. Darüber sind sich die Räte einigen.
AHV
Die AHV erhält zusätzlich rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. So hoch werden die Kosten der Steuervorlage geschätzt. 1,2 Milliarden tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je 0,15 Lohnprozenten bei. Die Bundeskasse steuert ihren Anteil am MWST-Demographieprozent beim, was der AHV 520 Millionen Franken einbringt. Zudem wird der Bundesanteil an die AHV-Ausgaben von 19,55 auf 20,2 Prozent erhöht. Das sind 300 Millionen Franken zusätzlich.
Bundessteuer
Der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer wird von 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöht. Die zusätzliche Milliarde Franken gibt den Kantonen Spielraum für die Senkung der Gewinnsteuersätze. Die meisten Kantone planen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Gemeindeklausel
Die Gemeinden müssen für die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform abgegolten werden.
Dividenden
Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 10 Prozent werden beim Bund zu mindestens 70 Prozent besteuert, bei den Kantonen zu mindestens 50 Prozent.
Forschung
Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland kann zu 150 Prozent von den Steuern abgezogen werden.
Patentbox
In der Patentbox können die Kantone Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt besteuern. Die Entlastung darf höchstens 90 Prozent betragen.
Stille Reserven
Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, können aufgedeckte stille Reserven während 10 Jahren abschreiben. Dadurch sinkt die Gewinnsteuer. Die stillen Reserven von Unternehmen, die ihre kantonalen Steuerprivilegien verlieren, werden gesondert besteuert.
Mindestbesteuerung
Die gesamte Entlastung durch Zinsabzug, Patentbox, Forschungsabzüge und gesonderte Besteuerung stiller Reserven ist auf 70 Prozent begrenzt.
Kapitaleinlageprinzip
Börsenkotierte Unternehmen dürfen Kapitaleinlagereserven nur noch dann steuerfrei auszahlen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Ausnahmen gelten für zugezogene Unternehmen, die nach dem 24. Februar 2008 zugezogen sind.
Zinsabzug
Hochsteuerkantone (insb. Zürich) können den Abzug eines fiktiven Zinses auf überschüssigem Eigenkapital zulassen. Dadurch sinkt die Gewinnsteuer.
Finanzausgleich
Mit der Steuervorlage wird der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst. Geändert wird die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial. Das könnte dazu führen, dass einige Kantone ressourcenstärker werden und mehr in den Finanzausgleich einzahlen müssen.
Kapitalsteuer
Die Kantone können bei der Kapitalsteuer Erleichterungen vorsehen.
Transponierung
Wer Beteiligungen an eine Firma verkauft, die ihm selber zu mindestens 50 Prozent gehört, soll den Gewinn immer versteuern müssen. Heute ist der Verkauf von Beteiligungen unter 5 Prozent steuerfrei.
Steueranrechnung
Schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sollen unter Umständen Quellensteuern auf Erträgen aus Drittstaaten mit einer pauschalen Steueranrechnung geltend machen können.