Zürich: Antrag für kantonale SV17-Umsetzung liegt vor
Silvia Hunziker
Der Regierungsrat des Kantons Zürich will die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Zürich erhalten und stärken. Dazu unterbreitet er dem Kantonsrat eine massgeschneiderte, für die Städte und Gemeinden verträgliche kantonale Umsetzungsvorlage zur Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes. Die Vorlage ist für den ganzen Kanton von vitaler Bedeutung. Gemäss neuen Modellrechnungen dürften die Ertragsverluste geringer ausfallen als bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III).
Der Bund plant, die SV17 auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen und die speziellen kantonalen Steuerstatus auf dieses Datum hin abzuschaffen, um internationale Sanktionen zu vermeiden. Damit der Kanton Zürich auf diesen Zeitpunkt hin ebenfalls bereit ist, hat die Finanzdirektion im Auftrag des Regierungsrates ebenfalls ein beschleunigtes Vorgehen gewählt und die Umsetzungsvorlage parallel zu den Beratungen in den eidgenössischen Räten ausgearbeitet, so dass der Kantonsrat genügend Zeit für die Beratung hat.
Breites Instrumentarium hilft Zürich
Die Vorlage des Regierungsrates orientiert sich an den erwarteten Beschlüssen der eidgenössischen Räte und an den bereits früher eingeschlagenen Eckpfeilern für die kantonale Umsetzung der SV17. Das heisst: Der Regierungsrat will die heute speziell besteuerten Gesellschaften (Holdings, Finanzierungsgesellschaften usw.) mit einer breiten Auswahl an neuen steuerlichen Instrumenten im Kanton halten und den Unternehmenssteuersatz in zwei Etappen moderat senken, um den Kanton Zürich wettbewerbsfähig zu halten und um zu grosse Ertragsverluste zu vermeiden. Im Einzelnen unter anderem:
- Mit dem von den eidgenössischen Räten aufgenommenen Eigenfinanzierungsabzug kann die Erhöhung der Steuerbelastung bei den Konzernfinanzierungsgesellschaften in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Diese sind für den Kanton Zürich besonders wichtig. Der von Finanzdirektor Ernst Stocker in Bern als fakultatives kantonales Mittel neu eingebrachte Abzug bringt Kanton und Gemeinden nicht weniger, sondern höhere Steuererträge.
- Mit einem zusätzlichen, auf 50 Prozent begrenzten Abzug für Forschung und Entwicklung, neu beschränkt auf den Personalaufwand, lässt sich die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsplatzes Zürich gezielt steigern.
- Damit Zürich auch für die Verwertung der Forschungsergebnisse attraktiv bleibt und wird, will der Regierungsrat eine Patentbox einführen, die den finanziellen Erfolg von Patenten und ähnlichen Rechten steuerlich bis zu 90 Prozent entlastet.
Mit einer Entlastungsgrenze von 70 Prozent auf diese neuen Instrumente wird dafür gesorgt, dass alle Gesellschaften eine Mindeststeuerleistung erbringen. Die sogenannten Statusgesellschaften, deren reduzierte Besteuerung auf internationalen Druck nun abgeschafft werden muss, lieferten dem Kanton 2015 mehr als 260 Millionen Franken ab – mit steigender Tendenz in den vorangegangenen Jahren. Deren Anteil am kantonalen Gewinnsteuerertrag ist allein von 2013 bis 2015 von 10 auf 16 Prozent gestiegen.
Moderate Senkung des Gewinnsteuersatzes
Diese Massnahmen allein reichen jedoch nicht aus, um die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich zu erhalten. Bei den ordentlichen Steuersätzen droht Zürich bei den Unternehmenssteuern von praktisch allen Kantonen abgehängt zu werden, auch von anderen wichtigen Wirtschaftszentren wie Basel, Genf oder der Waadt, die bisher noch eine höhere Unternehmenssteuer-Belastung als Zürich hatten. Deshalb plant der Regierungsrat zusätzlich eine moderate und etappierte Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 7 Prozent (ein Jahr nach Inkrafttreten der SV17) und von 7 auf 6 Prozent zwei weitere Jahre später. Damit würde die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen von heute 21.15 auf dannzumal 18.19 Prozent sinken (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer zusammen).
Selbst damit wäre der Kanton Zürich im Vergleich zu den meisten Nachbarkantonen noch immer relativ teuer, die ihre Ansätze markant auf bis zu 12.09 Prozent senken (Zug und Schaffhausen). Der Abstand wäre angesichts der hohen zentralörtlichen Qualitäten des Standortes Zürich nach Ansicht des Regierungsrates aber vertretbar. In Kombination mit den Instrumenten kann Zürich den mobilen Unternehmen mit Finanzierungs-, Forschungs- oder Patentverwertungstätigkeiten aber vergleichbare Sätze anbieten wie Tiefsteuerkantone. Diese Unternehmen, namentlich die Finanzierungsgesellschaften, werden aber auch damit nicht weniger, sondern mehr Steuern bezahlen als bisher. Mehrerträge sind überdies auch zu erwarten, weil der Bund das Kapitaleinlageprinzip neu an Bedingungen knüpft.
Geringere Ertragsausfälle erwartet
Die Finanzdirektion hat die finanziellen Auswirkungen der SV17 im Kanton Zürich mit aktuelleren Zahlen von BAK Economics neu schätzen lassen. Diese Schätzungen sind ausserordentlich schwierig und mit Unsicherheiten behaftet, weil bei den dynamischen Effekten gewisse Annahmen getroffen werden müssen. Das heisst, vieles hängt davon ab, wie die am meisten betroffenen Unternehmen und ihre Mitarbeitenden reagieren. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent führt gemäss der mittleren und wahrscheinlichsten Variante laut BAK Economics zu Mindererträgen von 275 Millionen Franken für den Kanton und 250 Millionen für die Gemeinden. Interessant ist, dass diese Ertragsverluste für die Gemeinden unabhängig davon gleich sind, ob die Senkung auf 7 oder 6 Prozent erfolgt.
Unter Aufrechnung der Mehrerträge resultiert nach voller Wirksamkeit der Massnahmen demnach für den Kanton bei einer Senkung auf 6 Prozent ein Ausfall von 205 und für die Gemeinden von 195 Millionen Franken. Das ist weniger als bei den Schätzungen für die USRIII. Die Mindererträge der Gemeinden werden aber praktisch ausgeglichen, weil der Kanton den um rund 180 Millionen Franken erhöhten kantonalen Anteil an der direkten Bundessteuer vollumfänglich den Gemeinden zur Verfügung stellt, und zwar, ebenfalls etappiert, über einen höheren kantonalen Anteil an den Zusatzleistungen, über den Finanzausgleich und mit einem Übergangsausgleich für besonders betroffene Gemeinden und Städte.
Für Städte und Gemeinden verträgliche Lösung
Die Mindereinnahmen aller Gemeinden zusammen belaufen sich am Ende auf noch 45 Millionen Franken (bei Senkung auf 6 Prozent). Ebenso werden auch die Landeskirchen abgegolten. Die Hauptlast der SV17 wird somit der Kanton zu tragen haben – bei einer Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 6 Prozent rechnet die Schätzung mit netto 175 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat bereits früher festgehalten und betont es auch in seinem Antrag an den Kantonsrat, dass er diesen Ausfall bewältigen will, ohne dass die Bevölkerung des Kantons mit einer Steuererhöhung rechnen muss. Er sieht angesichts der Belastung für den Staatshaushalt aber über die unabhängig von der SV17 angekündigte Senkung des Staatssteuerfusses von 100 auf 98 Prozent ab 2020 hinaus keine Möglichkeit für noch weitergehende Entlastungen.