Ort der tatsächlichen Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung & Homeoffice
Seit der Begriff des Ortes der tatsächlichen Verwaltung im Jahr 1951 ins Gesetz aufgenommen wurde, ist die Digitalisierung in grossen Schritten vorangeschritten. Die Autorin geht der Frage nach, inwieweit im Zeitalter von Homeoffice und Videokonferenzen über das Internet die Kriterien wie Büroräumlichkeiten, Fehlen von Personal, fehlende telefonische Erreichbarkeit und die Adressumleitung noch zeitgerecht sind und ob sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung bei zunehmender Mobilität geographisch überhaupt noch feststellen lässt.
STAF-Übergangsregeln aus internationaler Sicht
Die Entwicklungen im internationalen Steuerrecht haben über die letzten Jahre hinweg rasant zugenommen. Auslöser für die in diesem Ausmass bisher unbekannte Dynamik war vor allem das von der OECD und den G20-Staaten initiierte BEPS-Projekt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung («Base Erosion and Profit Shifting» – BEPS). Mit einem umfassenden Massnahmenpaket, bestehend aus 15 Aktionspunkten, soll international gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen vorgegangen und damit unerwünschte Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen verhindert werden.
Gewinnsteuerliche Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten im Mehrwertsteuerrecht
Im Rahmen der STAF wurde bei der Gewinnsteuer auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung von grenzüberschreitenden In- und Outbound-Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten geschaffen. Es stellt sich die Frage, wie solche Verlagerungen mehrwertsteuerlich zu behandeln sind. Die Behandlung ist namentlich bei Inbound-Verlagerungen in Branchen mit einer reduzierten Vorsteuerquote von Relevanz. Als Ausfluss des «Dual-Entity»-Ansatzes sind Verlagerungen innerhalb des gleichen Rechtssubjekts zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte von Interesse.
Editorial zur Schwerpunktausgabe «Umsetzung der STAF»
Beim zsis freuen wir uns, für die Unternehmenssteuerreform eine Übersicht über die Umsetzungen in den einzelnen Kantonen geben zu können. Die Autorinnen und Autoren informieren dabei nicht nur über die Senkung des Gewinnsteuersatzes, sondern beleuchten auch den Wechsel von den Steuerprivilegien zur ordentlichen Unternehmensbesteuerung. Sie berichten zudem über die sonstigen kantonalen Besonderheiten.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Reform der Verrechnungssteuer
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat über die weiteren Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 17.494 beraten, nachdem die ständerätliche Schwesterkommission ihrem Beschluss, dieser Initiative Folge zu geben, zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 20. August 2018). In diesem Zusammenhang hat sie mit dem Vorsteher des zuständigen Departements namentlich über die Pläne des Bundesrates bezüglich Reformierung der Verrechnungssteuer und Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip diskutiert. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Büros des Nationalrates hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Subkommission einzusetzen und diese mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu beauftragen. Die Subkommission soll ihre Arbeiten mit jenen des Bundesrates koordinieren.
Zürich: Antrag für kantonale SV17-Umsetzung liegt vor
Der Regierungsrat des Kantons Zürich will die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Zürich erhalten und stärken. Dazu unterbreitet er dem Kantonsrat eine massgeschneiderte, für die Städte und Gemeinden verträgliche kantonale Umsetzungsvorlage zur Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes. Die Vorlage ist für den ganzen Kanton von vitaler Bedeutung. Gemäss neuen Modellrechnungen dürften die Ertragsverluste geringer ausfallen als bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III).
Steuervorlage 17 - Räte sind sich einig
Die Räte sind sich einig über die Steuervorlage 17. Die letzten Differenzen beim Gemeindeartikel und beim Kapitaleinlageprinzip konnten bereinigt werden. Die wichtigsten Eckpunkte zur Steuervorlage 17 im Überblick:
Volksabstimmung als letzte Hürde für die Steuervorlage
Der AHV-Steuerdeal steht. Der Ständerat hat die letzten Differenzen ausgeräumt. Damit ist die Steuervorlage 17 bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Herbstsession.
Parlament bereinigt revidiertes Verrechnungssteuergesetz
Mit dem revidierten Verrechnungssteuergesetz sollen Ansprüche rückwirkend nur auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren geltend gemacht werden können. Der Nationalrat hat am Donnerstag diese letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt.
Unternehmen sollen Bussen von den Steuern abziehen dürfen
Unternehmen sollen – so der Nationalrat – ausländische Bussen und Geldstrafen unter bestimmten Bedingungen von den Steuern abziehen dürfen. Der Bundesrat und der Ständerat hatten anders entschieden.
Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten
Der Nationalrat hat am 20. September 2018 die Botschaft zum Bundesgesetz vom 14. Februar 2018 über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten beraten und den Entwurf des Bundesrats angenommen.
Neue Mehrwertsteuer-Regelung Online-Shopping im Ausland könnte ab 2019 teurer werden
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Versandhändler ab einem Umsatz von mindestens 100’000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken müssen ausländische Online-Händler heute keine Mehrwertsteuer zahlen. Für Schweizer Versandhändler gelten dagegen andere Regeln: Die Sendungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn das Unternehmen im MwSt-Register eingetragen ist. Ab 1. Januar 2019 ist mit dieser Ungleichbehandlung Schluss.