Wie mobiles Arbeiten das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verändert
Das Home-Office ist längst zur normalen Arbeitsform geworden. Es ermöglicht eine höhere Flexibilität und somit auch eine bessere Life-Work-Balance, weshalb viele Arbeitnehmende nicht mehr darauf verzichten wollen. Zudem kann das Home-Office auch für die Unternehmen von Vorteil sein: Insbesondere können Büroflächen reduziert und dadurch Mietkosten und Energiekosten eingespart sowie die Mitarbeitermotivation hochgehalten werden.
Home-Office Tätigkeit und die Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte – eine Bestandesaufnahme
Die Arbeitswelt hat sich im Zuge von COVID-19 drastisch verändert. Die Rede ist von der Ära der «New Work». Viele Arbeitnehmende arbeiten nun regelmässig im Home-Office an ihrem Wohnsitz in der Schweiz, aber auch an Orten weltweit. Der vorliegende Beitrag fokussiert auf die Frage, ob das Home-Office eines Mitarbeitenden zur steuerlichen Betriebsstätte des Unternehmens werden kann und welche Aspekte es dabei zu berücksichtigen gilt. Die schweizerische Steuerrechtspraxis war zuletzt diesbezüglich teilweise umstritten und unklar.
Der Ort der tatsächlichen Verwaltung im interkantonalen Verhältnis – eine Beurteilung der jüngsten Rechtsprechung
Dem Ort der tatsächlichen Verwaltung kommt im interkantonalen Verhältnis vermehrt erhöhte Bedeutung zu. Verlegt eine juristische Person ihren statutarischen Sitz in einen anderen Kanton, prüft der Wegzugskanton die im Zuzugskanton vorhandene Substanz. Als massgebende äussere objektive Kriterien gelten dabei Büroräumlichkeiten, Personal und Festnetzanschluss. Der Geschäftstätigkeit, und damit subjektiven Inhalten der Geschäftsführung als solche, werden zu wenig Rechnung getragen. Anhand von drei jüngst ergangenen Gerichtsentscheiden soll diese Problematik einmal mehr vor Augen geführt werden.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Reform der Verrechnungssteuer
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat über die weiteren Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 17.494 beraten, nachdem die ständerätliche Schwesterkommission ihrem Beschluss, dieser Initiative Folge zu geben, zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 20. August 2018). In diesem Zusammenhang hat sie mit dem Vorsteher des zuständigen Departements namentlich über die Pläne des Bundesrates bezüglich Reformierung der Verrechnungssteuer und Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip diskutiert. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Büros des Nationalrates hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Subkommission einzusetzen und diese mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu beauftragen. Die Subkommission soll ihre Arbeiten mit jenen des Bundesrates koordinieren.
Zürich: Antrag für kantonale SV17-Umsetzung liegt vor
Der Regierungsrat des Kantons Zürich will die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Zürich erhalten und stärken. Dazu unterbreitet er dem Kantonsrat eine massgeschneiderte, für die Städte und Gemeinden verträgliche kantonale Umsetzungsvorlage zur Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes. Die Vorlage ist für den ganzen Kanton von vitaler Bedeutung. Gemäss neuen Modellrechnungen dürften die Ertragsverluste geringer ausfallen als bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III).
Steuervorlage 17 - Räte sind sich einig
Die Räte sind sich einig über die Steuervorlage 17. Die letzten Differenzen beim Gemeindeartikel und beim Kapitaleinlageprinzip konnten bereinigt werden. Die wichtigsten Eckpunkte zur Steuervorlage 17 im Überblick:
Volksabstimmung als letzte Hürde für die Steuervorlage
Der AHV-Steuerdeal steht. Der Ständerat hat die letzten Differenzen ausgeräumt. Damit ist die Steuervorlage 17 bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Herbstsession.
Parlament bereinigt revidiertes Verrechnungssteuergesetz
Mit dem revidierten Verrechnungssteuergesetz sollen Ansprüche rückwirkend nur auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren geltend gemacht werden können. Der Nationalrat hat am Donnerstag diese letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt.
Unternehmen sollen Bussen von den Steuern abziehen dürfen
Unternehmen sollen – so der Nationalrat – ausländische Bussen und Geldstrafen unter bestimmten Bedingungen von den Steuern abziehen dürfen. Der Bundesrat und der Ständerat hatten anders entschieden.
Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten
Der Nationalrat hat am 20. September 2018 die Botschaft zum Bundesgesetz vom 14. Februar 2018 über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten beraten und den Entwurf des Bundesrats angenommen.
Neue Mehrwertsteuer-Regelung Online-Shopping im Ausland könnte ab 2019 teurer werden
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Versandhändler ab einem Umsatz von mindestens 100’000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken müssen ausländische Online-Händler heute keine Mehrwertsteuer zahlen. Für Schweizer Versandhändler gelten dagegen andere Regeln: Die Sendungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn das Unternehmen im MwSt-Register eingetragen ist. Ab 1. Januar 2019 ist mit dieser Ungleichbehandlung Schluss.