Quasi-Liegenschaftenhandel – von der Elastizität der Kriterien
In seinem am 13. Oktober 2022 öffentlich verhandelten Urteil, das am 30. März 2023 den Parteien schriftlich zugestellt wurde, wies das Bundesgericht die Beschwerde eines Ehepaares mit Wohnsitz im Kanton Zürich ab. Es bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, wonach sich die Steuerpflichtigen mit dem Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses als Quasi-Liegenschaftenhändler qualifiziert hätten. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Steuerpflichtigen, die noch weitere vermietete Liegenschaften im Miteigentum halten, beim Erwerb der Liegenschaft ein hohes finanzielles Risiko eingegangen seien, die Liegenschaft nach kurzer Haltedauer (5 ½ Jahre) verkauft hätten, während der Haltedauer sehr viel Zeit für die Verwaltung der Liegenschaft aufgewendet hätten und diese mit dem Plan erworben hätten, bei einem Verkauf einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Die Autorinnen setzen sich in der Urteilsbesprechung mit der Begründung des Bundesgerichts auseinander und legen dar, warum das Urteil in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten führt.
Einkommenssteuerfreie Rückzahlung einer verdeckten Kapitaleinlage an den Aktionär
Das Bundesgericht hatte erstmals zu entscheiden, ob die Rückzahlung einer verdeckten Kapitaleinlage beim Aktionär steuerbaren Vermögensertrag darstellt oder ob sie steuerfrei erfolgen kann. Nach Auslegung des Begriffs «Rückzahlung von Einlagen» in Art. 20 Abs. 3 DBG kommt es zum Schluss, dass auch verdeckte Kapitaleinlagen darunterfallen, das Verbuchungserfordernis aus Art. 5 Abs. 1bis VStG nicht relevant und die Rückzahlung einer verdeckten Kapitaleinlage einkommenssteuerfrei ist.
Algorithmisch überprüfte Steuererklärung im ordentlichen gemischten Veranlagungsverfahren
Die Digitalisierung des Steuerbereichs und insbesondere die Automatisierung des Veranlagungsverfahrens schreiten voran. Dabei können Risikomanagementsysteme zum Einsatz kommen, um die Steuererklärungen automatisiert auf Plausibilität zu überprüfen. Eine solche Risikoanalyse kann zu grundrechtlichen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen führen, denen insbesondere durch das Schaffen spezifischer gesetzlicher Grundlagen zu begegnen ist.
Wie mobiles Arbeiten das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verändert
Das Home-Office ist längst zur normalen Arbeitsform geworden. Es ermöglicht eine höhere Flexibilität und somit auch eine bessere Life-Work-Balance, weshalb viele Arbeitnehmende nicht mehr darauf verzichten wollen. Zudem kann das Home-Office auch für die Unternehmen von Vorteil sein: Insbesondere können Büroflächen reduziert und dadurch Mietkosten und Energiekosten eingespart sowie die Mitarbeitermotivation hochgehalten werden.
Wohneigentumsbesteuerung: Beratung des Vorentwurfs aufgenommen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist oppositionslos auf den Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) eingetreten und hat die Detailberatung weitgehend geführt.
Noch einmal mehr Selbstanzeigen
Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im letzten Jahr 7250 Selbstanzeigen eingegangen; damit wurde der Rekordwert des Vorjahres (6200) nochmals deutlich übertroffen. Zurückzuführen ist dies auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten, der Anfang 2017 zwischen zahlreichen Ländern in Kraft getreten ist. Seit die straflosen Selbstanzeigen möglich sind (2010), waren beim Kantonalen Steueramt zuvor jeweils 850 bis 2100 solche Meldungen pro Jahr eingegangen.
Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.
Heiratsstrafe: Externer Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für die ESTV
Die statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer, auf welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurückgreifen kann, sind unzureichend. Deshalb bleibt insbesondere die Schätzung der Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen mit Unsicherheiten behaftet. Zu diesem Schluss gelangt ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebenes externes Gutachten, über dessen Ergebnisse der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 informiert wurde.
Vergütungszinssatz für die direkte Bundessteuer bleibt gleich
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2019 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten.
Nationalrat hält an Auftrag zu Steuerabzügen fest
Der Nationalrat pocht darauf, dass der Bundesrat eine angenommene Motion zur Besteuerung von Ausländerinnen und Ausländern umsetzt. Er hat es am 27. September 2018 abgelehnt, diese abzuschreiben.
Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird.“
Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundessteuer- (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) zu unterbreiten, um eine an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasste Flexibilisierung des pauschalen Ertragsanteils auf sämtlichen Leistungen (periodische Leistungen, Rückkauf, Rückgewähr) aus Leibrenten und Leibrentenversicherungen zu erwirken.“
Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien
Workshop von Daniel Bader und Hanna Brozzo anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien »
Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien
Workshop von Petra Caminada und Branko Balaban anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien»
ISIS)-Seminarordner «Aktuelle Probleme bei der Besteuerung von privaten Vermögensanlagen» (2024)
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Aktuelle Probleme bei der Besteuerung von privaten Vermögensanlagen» vom 23. - 24. September 2024 unter der Leitung von Andrea Opel in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Vermögensanlagen in Wertschriften, strukturierte Produkte, kollektive Kapitalanlagen etc.
Workshop von Stefan Oesterhelt und Daniel Bieri anlässlich des ISIS)-Seminars vom 23. - 24. September 2024 mit dem Titel «Vermögensanlagen in Wertschriften, strukturierte Produkte, kollektive Kapitalanlagen etc.»