Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
EFD publiziert ersten Bericht zu kantonalen Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
Das EFD hat am 8. August 2023 den ersten Bericht zu den erwarteten Auswirkungen der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer auf die einzelnen Kantone sowie der geplanten Massnahmen der einzelnen Kantone per 31. Mai 2023 veröffentlicht.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur erweitereten Verlustverrechnung
Gemäss Parlament soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich namentlich von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die ESTV hat am 7. und 8. Februar 2023 die Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätzen in Schweizer Franken und Fremdwährungen 2023 publiziert.
Berichterstattung betreffend Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Gemäss Medienmitteilung vom 1. Februar 2023 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 einen Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik zur Kenntnis genommen.
ESTV gibt kalkulatorischen Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital 2023 bekannt
Am 4. Januar 2023 hat die ESTV bekanntgegeben, dass der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital gemäss Art. 25abis Abs. 4 erster Satz StHG, welcher der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres entspricht, für das Steuerjahr 2023 1,565 % beträgt.
VST: Änderungen ab dem 1. Januar 2023 beim Meldeverfahren im Konzernverhältnis
Gemäss Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 23. Dezember 2022 wird der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens ab dem 1. Januar 2023 erweitert.
Steuerliche Perspektive
Workshop von Ruth Bloch-Riemer und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 09. November 2021 mit dem Titel «Freiberufliche Tätigkeit: Steuerliche, sozialversicherungs- und vorsorgerechtliche Aspekte».
Impôts directs: Fusion, scission et transfert intra-groupe
Cas pratiques présentés par Jean-Marie Hainaut et Jean Ebener lors du séminaire ISIS) du 03 novembre 2021 intitulé "Restructurations / Fusions / Acquisitions".