Übergangslösung für die Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer
Natalja Ezzaini
Am 21. August 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung einer zeitlich befristeten Verlängerung der Sonderregelungen für Zinsen aus TBTF-Instrumenten bis zum 31. Dezember 2031 zugestimmt. Ohne eine zusätzliche Verlängerung würden Zinsen für nach dem 31. Dezember 2026 emittierten TBTF-Instrumenten der Verrechnungssteuer unterliegen.
Am 21. August 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung einer zeitlich befristeten Verlängerung der Sonderregelungen für Zinsen aus TBTF-Instrumenten bis zum 31. Dezember 2031 zugestimmt. Ohne eine zusätzliche Verlängerung würden Zinsen für nach dem 31. Dezember 2026 emittierten TBTF-Instrumenten der Verrechnungssteuer unterliegen.
Die Ausnahmebestimmungen stellen sicher, dass Banken zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz emittieren können.
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