Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Kollektive Kapitalanlagen mit Grundbesitz: Ausgewählte Fragen in der Handänderungssteuer
In letzter Zeit haben sich bei kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz in der Praxis verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Handänderungssteuer gestellt. Im vorliegenden Beitrag wird geprüft, ob die Übertragung von Grundstücken von einer auf eine andere Fondsleitungsgesellschaft sowie die Übertragung von Grundstücken von einer kollektiven Kapitalanlage auf eine andere die Handänderungssteuer auslöst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Verkauf von eigenen Aktien – eine Leistung im Sinne des MWSTG?
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 das Bundesverwaltungsgericht geschützt und entgegen der Verwaltungspraxis entschieden, dass der Verkauf von eigenen Aktien keine Leistung im Sinne von Art. 18 Abs. 1 MWSTG begründe und deshalb ausserhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer liege. Der vorliegende Artikel ist eine Kurzanalyse des Bundesgerichtsentscheids.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Blockchain und Distributed Ledger Technology: Keine Gesetzesanpassungen im Steuerrecht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 den Bericht zu einem allfälligen Anpassungsbedarf des Steuerrechts im Bereich Blockchain zur Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es keine speziellen Gesetzesanpassungen im Steuerrecht braucht.
Ständerat nimmt Anpassungen beim Informationsaustausch (AIA) an
Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 4. Juni 2020 die Anpassungen beim Informationsaustausch (AIA) angenommen.
FDK publiziert Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat am 29. Mai 2020 eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer publiziert.
ESTV veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 17. April 2020 ihren Tätigkeitsbericht 2019 publiziert.
Bundesrat will Fremdkapitalmarkt mit Steuerreform stärken
Der Bundesrat hat am 3. April 2020 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, wonach der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz gestärkt und eine Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer geschlossen werden soll.
Ausgewählte Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene (März 2020)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine überarbeitete Fassung der Übersicht über die ausgewählten Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene publiziert.
ESTV publiziert Massnahmen und Rundschreiben aufgrund des Coronavirus
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 26. März 2020 Massnahmen aufgrund des Coronavirus publiziert und verweist dabei auf das vom Bundesrat beschlossene Massnahmenpaket (vgl. unseren Beitrag vom 21. März 2020). Weiter hat sie am 24. März 2020 ein entsprechendes Rundschreiben betreffend Zahlungserleichterungen bei der direkten Bundessteuer erlassen.
Asset-Deal versus Share-Deal bei Kapitalgesellschaften
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 23. November 2017.