Die englische Sprachfassung wird automatisiert erstellt. Der Text kann daher sprachliche und terminologische Fehler aufweisen.
Verstanden
Feedback
ISTR
Unternehmen

Thomas Semadeni

Benno Eberhard

Die Schweiz als Standort für die Steuerplanung internationaler Konzerne (inbound)

Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»

03/2018
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1a Finanzierung

Sachverhalt

  • SwissCo mit US Finanzzweigniederlassung (US FZN)
  • Darlehensportfolio von Mitarbeitern der US FZN bewirtschaftet
  • Darlehen ausschliesslich an nicht-schweizerische Konzerngesellschaften (OpCos)

Fragen

  • Steuerliche Würdigung in Schweiz
  • Beurteilung im internationalen Kontext

Fall 1b Finanzierung

Sachverhalt

  • SwissCo hält 100% in US LLC
  • Darlehensportfolio von Mitarbeitern der US LLC bewirtschaftet
  • Darlehen ausschliesslich an nicht-schweizerische Konzerngesellschaften (OpCos)
  • US LLC wird für US Steuerzwecke transparent behandelt («disregarded entity»)

Fragen

  • Steuerliche Würdigung in Schweiz
  • Beurteilung im internationalen Kontext

Fall 1c Finanzierung

Sachverhalt

  • SwissCo ist überwiegend mit einem zinslosen Darlehen ihrer irischen Schwestergesellschaft finanziert
  • Darlehensportfolio von Mitarbeitern der SwissCo bewirtschaftet
  • Darlehen ausschliesslich an nicht-schweizerische
  • Konzerngesellschaften (OpCos)

Fragen

  • Steuerliche Würdigung in Schweiz
  • Beurteilung im internationalen Kontext

Fall 2 Handel und Rechteüberlassung (Lizenz)

Sachverhalt

  • SwissCo fungiert als Prinzipal und ist wirtschaftliche Eigentümerin sämtlicher non-US Immaterialgüterrechte (Marken- und Vertriebsrechte) mit Ausnahme jener für Produkt X, welche von US IPCo gehalten werden
  • SwissCo verkauft Waren an nahestehende Vertriebsgesellschaften in UK und Deutschland und überlässt diesen die erforderlichen Rechte für die lokale Vermarktung / Vertrieb mittels Lizenzen
  • Ausländische Vertriebsgesellschaften entrichten Kaufpreis- und Lizenzzahlungen an SwissCo
  • Ferner entrichtet SwissCo jährliche Lizenzzahlungen an US IPCo im Zusammenhang mit der Vermarktung / Vertrieb von Produkt X

Fragen

  • Steuerliche Würdigung in Schweiz
  • Beurteilung im internationalen Kontext (UK, D und US)
  • Mögliche steuerliche Massnahmen und Konsequenzen in der Schweiz unter Berücksichtigung von SV-17

Fall 3 Übertragung ins Ausland

Sachverhalt

  • SwissCo ist wirtschaftliche Eigentümerin von Immaterialgüterrechten und koordiniert als Master Distributor (MD) den Vertrieb von Software (physisch) in Europa via nahestehende lokale Vertriebsgesellschaften (Verkaufskommissionäre)
  • SwissCo verbucht den gesamten Handelsumsatz und vereinnahmt den Residualgewinn in der Schweiz
  • SwissCo verfügt in der Schweiz über keine personelle Substanz und übt ihre Funktionen via UKCo aus, deren Dienstleistungen SwissCo auf Cost-Plus Basis entschädigt
  • Softwareentwicklung erfolgt in US und UK
  • Konzern erwägt MD Funktionen von SwissCo auf UKCo zu übertragen
  • Alternative: Nebst MD Funktionen werden auch Immaterialgüterrechte samt Cost Share Agreement (CSA) auf UKCo übertragen

Fragen

Steuerliche Würdigung in Schweiz:

  1. Verlagerung der MD Funktionen und Risiken
  2. Übertragung der Immaterialgüterrechte
CHF
120.00

Bitte wechseln Sie Ihren Browser!

Der Microsoft Internet Explorer verwendet veraltete Web-Standards und wird von unserer Plattform nicht mehr unterstützt. Für eine optimale Darstellung des zsis) empfehlen wir Ihnen, einen der folgenden Browser zu verwenden.
Weitere Informationen zur veralteten Technologie des Internet Explorers und den daraus resultierenden Risiken finden Sie auf dem Blog von Chris Jackson (Principal Program Manager bei Microsoft).