Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung – Safe Harbour-Übergangsregelungen für Investmenteinheiten
Per 1. Januar 2024 hat die Schweiz teilweise die OECD-Mindeststeuer mittels der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eingeführt. Die Umsetzung der globalen Gesetzesvorgaben stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die auf der Komplexität der Regelungen und der technischen Implementierung in den Accounting-Systemen beruhen. Aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf von der OECD vorgesehenen Safe-Harbour-Regelungen zurück. In diesem Zusammenhang wird im folgenden Beitrag untersucht, ob diese auch für Investmenteinheiten gelten, die Teil der Unternehmensgruppe sind.
Die Bewertung von Beteiligungsrechten an Start-up-Unternehmen und der Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Steuerbewertung von Start-ups sorgte für Debatten in der Schweiz. Während mit der heutigen Lösung ein gangbarer Weg für die Aktionär:innen von Start-ups gefunden wurde, stellt sich die Frage nach einer gleichmässigen Vermögenssteuerbelastung der Aktionär:innen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden. Erfahren Sie, welche Herausforderungen bei der Bewertung von Beteiligungsrechten auftreten und welche Lösungsvorschläge diskutiert werden, um eine ausgewogene Steuerpolitik zu gewährleisten.
«Structure follows strategy» in der Unternehmensnachfolge – Erkenntnisse aus der Family Business Conference 2023 der Schweizer Börse SIX
«Structure follows strategy» ist eine Schlussfolgerung des amerikanischen Wirtschaftshistorikers Alfred D. Chandler, welche besagt, dass zunächst die Strategie definiert werden soll und danach eine Struktur, die zur Verwirklichung der Strategie führt. Diesem Grundsatz wird in der Unternehmensnachfolge häufig nicht genügend Rechnung getragen und vorschnell auf Umsetzungs- und Strukturierungsthemen fokussiert. Nachstehend werden die Themen, welche an der diesjährigen Family Business Conference der Schweizer Börse SIX behandelt wurden, vor diesem Hintergrund eingeordnet.
Nachfolgeplanung: steuerliche Fallstricke
Wenn Schweizer Familien über die Organisation ihres Nachlasses nachdenken, dann verfolgen sie im Regelfall keine unmittelbaren steuerlichen Ziele. Es geht im Allgemeinen vielmehr eher darum, Vermögenswerte auf die nächste Generation zu übertragen oder zumindest die künftige Neuordnung von Eigentumsverhältnissen schon in der Gegenwart aufzugleisen. Selbstverständlich können beispielsweise die Reduktion der Vermögenssteuer und das Brechen der Steuerprogression Begleitmotiv sein, aber die Praxis zeigt doch, dass dies in den wenigsten Fällen der eigentliche «Trigger» ist. Im vorliegenden Beitrag sollen einige typische Fragestellungen dargestellt werden.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Zeitgleiche Dividendenverbuchung in Konzernverhältnissen
Das Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung erlaubt, dass eine inländische Muttergesellschaft den Beteiligungsertrag ihrer Tochtergesellschaft (d.h. deren im Geschäftsjahr n+1 beschlossene Dividende) bereits im Geschäftsjahr, in welchem die Tochtergesellschaft diesen erwirtschaftet hat, transitorisch als Ertrag verbucht. Falls die Muttergesellschaft die definitive erfolgswirksame Verbuchung dieses Ertrags im Zeitpunkt der Ausschüttung der Dividende vornimmt, stellt dies eine ordnungsgemässe Verbuchung für die Zwecke der Rückerstattung der Verrechnungssteuer sowie für die Durchführung des Meldeverfahrens dar.
Steuervorlage 17 wird mit AHV-Sanierung verknüpft
Die Steuervorlage 17 wird mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat beschlossen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen und die Altersvorsorge entlasten.
Verrechnungssteuerrückerstattung trotz Nichtdeklaration in der Steuererklärung - Abstimmung Nationalrat
Wer in der Steuererklärung Einkünfte nicht deklariert hat, soll die Verrechnungssteuer trotzdem zurückerhalten, sofern er fahrlässig handelte. Der Nationalrat hat dieser Änderung zugestimmt, will aber erheblich weiter gehen als der Bundesrat.
Steuervorlage 17 (12. April 2018)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist bereits an ihrer Sitzung vom 12. April 2018 einstimmig auf die Steuervorlage 17 eingetreten. An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept mit folgenden vier zentralen Elementen ausgesprochen:
Abzugsfähigkeit von Bussen und Geldstrafen
Das Bundesgericht hatte im Entscheid vom 26. September 2016 einen Fall zu beurteilen, bei welchem es um die steuerrechtliche Zulässigkeit einer Rückstellung im Zusammenhang mit einer EU-Kartellbusse geht. Die betroffene X. AG hatte gegen den Einspracheentscheid des kantonalen Steueramts Zürich Beschwerde und Rekurs beim Steuerrekursgericht des Kantons Zürich erhoben, welches die Beschwerde guthiess. Gegen diesen Entscheid beschwerte sich das kantonale Steueramt ohne Erfolg beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Dieses wies die Beschwerde mit Urteil vom 9. Juli 2014 sowohl betreffend die Staats- und Gemeindesteuern als auch betreffend die direkte Bundessteuer ab. Daraufhin erhob das kantonale Steueramt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Umqualifikation von Veräusserungsgewinn in Erwerbseinkommen
Workshop zum Thema «Umqualifikation von Veräusserungsgewinn in Erwerbseinkommen» von Stefan Oesterhelt und Philipp Betschart anlässlich des ISIS-Seminars «Besteuerung von Aktionär und Gesellschaft bei personenbezogenen Unternehmen» vom 18. - 19. September 2023.
Umqualifikation von Veräusserungsgewinn in steuerbaren Kapitalertrag
Workshop zum Thema «Umqualifikation von Veräusserungsgewinn in steuerbaren Kapitalertrag» von Thomas Wolfensberger und Marco Buchmann anlässlich des ISIS-Seminars «Besteuerung von Aktionär und Gesellschaft bei personenbezogenen Unternehmen» vom 18. - 19. September 2023.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei personenbezogenen Gesellschaften
Workshop zum Thema «Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei personenbezogenen Gesellschaften» von Petra Caminada und Moritz Seiler anlässlich des ISIS-Seminars «Besteuerung von Aktionär und Gesellschaft bei personenbezogenen Unternehmen» vom 18. - 19. September 2023.
ISIS)-Seminarordner «Besteuerung von Aktionär und Gesellschaft bei personenbezogenen Unternehmen» (2023)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Besteuerung von Aktionär und Gesellschaft bei personenbezogenen Unternehmen» vom 18. - 19. September 2023 unter der Leitung von Andrea Opel.