Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
ESTV publiziert Kreisschreiben 48 «Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Artikel 23 VStG»
Am 4. Dezember 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das Kreisschreiben 48 betreffend die Verwirkung des Rückerstattunganspruchs der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen publiziert.
Bundesrat beantragt Änderungen bei der Verrechnungssteuer
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Vernehmlassung betreffend Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer eröffnet. Demzufolge sollen Erbinnen und Erben die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern.
WAK des Ständerats tritt auf Systemwechsel beim Eigenmietwert ein
Nachdem die WAK des Ständerats an ihrer Augustsitzung der Verwaltung Aufträge zur Vertiefung verschiedener Fragen erteilt hatte, hat sie nun die Beratung des Systemwechsels beim Eigenmietwert aufgenommen und ist gemäss Medienmitteilung vom 15. November 2019 mit 10 zu 3 Stimmen darauf eingetreten.
Zürich zeigt mehr Flexibilität bei Start-ups
Die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich haben am 5. November 2019 eine gemeinsame Medienmitteilung publiziert, wonach bei einer vereinbarten Änderung der Beteiligungsverhältnisse von Gründeraktionären keine steuerlichen Hindernisse entgegenstehen sollen.
ESTV publiziert Steuerstatistiken 2016
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 1. November 2019 die Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen für 2016 publiziert.
ESTV aktualisiert Informationsblätter für Sportler und Veranstalter
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 22. Oktober 2019 in ihrer Fachinformation darauf hingewiesen, dass Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland, durch die Teilnahme an einem Sportanlass in der Schweiz steuerpflichtig werden können.
Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssatz für die direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2020
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Der Verzugs- und der Rückerstattungszinssatz bleiben ebenfalls unverändert.
ESTV publiziert Arbeitspapier zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs
Das Aufkommen und die Verbreitung von Kryptowährungen haben diverse Fragen zur steuerlichen Behandlung dieser Wertrechte aufgeworfen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) legt in einem Arbeitspapier die bisher entwickelte Praxis dar (Stand Ende Mai 2019).
Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien
Workshop von Petra Caminada und Branko Balaban anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien»
Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien
Workshop von Daniel Bader und Hanna Brozzo anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien »