Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Bundesrat schafft nationale Grundlage zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern
Am 1. März 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet.
Parlament will mehr Kompetenzen für Familienstiftungen
Am 27. Februar 2024 hat der Nationalrat ebenfalls, nachdem bereits der Ständerat zuvor, einer Motion des Aargauer FDP-Ständerats Thierry Burkart zugestimmt. Sie geht zur Umsetzung an den Bundesrat.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Individualbesteuerung
Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» (Steuergerechtigkeits-Initiative) und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) verabschiedet.
ESTV publiziert das Kreisschreiben Nr. 50a: Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» am 5. Dezember 2023 publiziert.
ESTV publiziert Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2020
Am 16. November 2023 hat die ESTV die Steuerstatistiken 2020 publiziert.
Bericht zu Reformoptionen bei der Kapital- und Vermögenssteuer
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 einen Bericht verabschiedet, welcher zum Schluss kommt, dass mit einer Verlagerung des Steueraufkommens von der Vermögens- und Kapitalsteuer hin zu ertragsbasierten Steuern die Nachteile einer Kapital- und Vermögenssteuer gemildert werden könnten.
Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
Am 10. November 2023 hat Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanz- und Wirtschaftsminister eine Erklärung unterzeichnet, welche die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt.
Bundesrat befürwortet Einbezug der Steuern beim Existenzminimum
Der Bundesrat befürwortet in einem Bericht vom 1. November 2023 grundsätzlich die Berücksichtigung der Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Die Neuregelung der Berechnung soll jedoch die Begleichung der Steuerforderungen sicherstellen und die Ansprüche von familienrechtlich Unterhaltsberechtigten schützen.
Wohnsitzbesteuerung von natürlichen Personen
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 9. April 2019 mit dem Titel: «Ausgewählte Fragen zur Besteuerung der Lohnempfänger einschliesslich Familienbesteuerung und Auswirkungen des AIA»
Fragen im Rahmen der Familienbesteuerung
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 9. April 2019: «Ausgewählte Fragen zur Besteuerung der Lohnempfänger einschliesslich Familienbesteuerung und Auswirkungen des AIA»