Natalie Peter
Andreas Tschannen
Besteuerung von Kapitalleistungen aus Leibrentenversicherungen sowie rückkaufsfähigen privaten Kapitalversicherungen (Säule 3b)
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 22. November 2018 mit dem Titel «Besteuerung von Kapitalleistungen»
Fall 1 Rückkauf einer Leibrentenversicherung mit aufgeschobenen Rentenleistungen nach mehr als 5 Jahren
A schloss im Jahr 2005, damals 58-jährig eine Leibrentenversicherung ab. Die Einmaleinlage belief sich auf CHF 250’000. Versicherungsbeginn war der 20. Dezember 2005. Die vereinbarte monatliche Rente betrug CHF 1’500, zahlbar erstmals am 20. Dezember 2010.
Da die Performance der Versicherung nicht dem entsprach, was sich A vorgestellt hat, reichte er am 16. Dezember 2010 ein Gesuch um Rückkauf der Versicherung ein. Am 18. Januar 2011 bezahlte die Versicherungsgesellschaft A den Betrag von CHF 305’000 aus.
Wie wird der Rückkauf steuerlich behandelt?
Fall 2 Rückkauf einer Leibrentenversicherung mit aufgeschobenen Rentenleistungen nach weniger als 5 Jahren
B schloss im Jahr 2008, damals 61-jährig, eine Leibrentenversicherung ab. Die Einmaleinlage belief sich auf CHF 250’000. Versicherungsbeginn war der 20. Dezember 2008. Die vereinbarte monatliche Rente betrug CHF 1’500, zahlbar erstmals am 20. Dezember 2013.
Da die Performance der Versicherung nicht dem entsprach, was sich B vorgestellt hat, reichte er am 16. Dezember 2010 ein Gesuch um Rückkauf der Versicherung ein. Am 18. Januar 2011 bezahlte die Versicherungsgesellschaft B den Betrag von CHF 305’000 aus.
Wie wird der Rückkauf steuerlich behandelt?
Fall 3 Rückkauf einer Leibrentenversicherung mit sofort beginnender Leibrente
C hat am 20. Dezember 2008 eine Leibrentenversicherung mit sofort beginnenden Rentenleistungen ab 1. Januar 2009 von jährlich CHF 12’000 abgeschlossen. Die Versicherung wird mit einer Einmalprämie in der Höhe von CHF 270’000 finanziert. Am 31. Juli 2011 kauft C den Rentenvertrag zurück. Die Rückkaufssumme beträgt CHF 180‘000.
Was sind die Steuerfolgen?
Fall 4 Rückgewähr im Todesfall
D hat am 20. Dezember 2008 eine Leibrentenversicherung mit aufgeschobenen Rentenleistungen abgeschlossen. Die Versicherung wird mit einer Einmalprämie in der Höhe von CHF 270’000 finanziert. Als Rentenbeginn ist der 1. Januar 2012 vereinbart.
Am 20. September 2010 stirbt D. Die Rückgewährssumme in der Höhe von CHF 290‘000 fällt an die Tochter als einzige Erbin.
Was sind die Steuerfolgen?
Fall 5 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit periodischen Prämien
E hat am 5. Januar 2000 eine vermögensbildende Kapitalversicherung (lebenslängliche Todesfallversicherung) mit periodischen Prämien abgeschlossen. Das Kapital wird im Todesfall ausbezahlt. E hat sich entschlossen, den Versicherungsvertrag aufzuheben und das Deckungskapital in der Höhe des Rückkaufswertes geltend zu machen.
Was sind die Steuerfolgen?
Fall 6 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
F hat am 5. Januar 2000 eine vermögensbildende Kapitalversicherung (lebenslängliche Todesfallversicherung) mit Einmalprämie abgeschlossen. Das Kapital wird im Todesfall ausbezahlt. F hat sich entschlossen, den Versicherungsvertrag aufzuheben und das Deckungskapital in der Höhe des Rückkaufswertes geltend zu machen.
Was sind die Steuerfolgen?
Wie wären die Steuerfolgen, hätte F die Versicherung bereits 1996 abgeschlossen?
Fall 7 Rückgewähr einer Leibrentenversicherung
Herr Viktor Meier geb. am 15.3.1940 verkaufte seinem Sohn, Nico Meier, am 1.12.2017 seine Liegenschaft für CHF 500'000. Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt CHF 750'000. Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass der Sohn dem Vater eine sofort beginnende lebenslängliche Leibrente von monatlich CHF 1'500 zusichert. Die Leibrente wird mit Rückgewähr im Todesfall abgeschlossen. Der Vater verstirbt am 31.3.2021.
Welche Steuerfolgen ergeben sich beim Vater Viktor Meier im Zeitraum vom 1.12.2017 bis am 31.3.2021 bezüglich der Einkommens- und Vermögenssteuern?
Welche Steuerfolgen ergeben sich beim Sohn Nico Meier im Zeitraum vom 1.12.2017 bis am 31.3.2021 bezüglich der Einkommens- und Vermögenssteuern?
Literaturhinweise
- BEHNISCH Urs R., Zur steuerlichen Behandlung des Rückkaufs und der Prämienrückgewähr von Rentenversicherungen, ASA 74 (2005/2006), S.97ff
- BENZ Rolf, Steuerfolgen des Leibrentenrückkaufs – Pragmatische Gesetzesauslegung und kreative Rechtsfortbildung des Bundesgerichts im Schnittbereich zwischen Vorsorge und Vermögensanlage, ZSIS) 04/09, S. 10ff.
- HELFENSTEIN Petra, Die Besteuerung der privaten Rentenversicherungen in der Schweiz – eine systematische Darstellung der kantonalen Unterschiede, Steuer Revue 2004, S. 86ff.
- JUNGO Daniel / MAUTE Wolfgang, Lebensversicherungen und Steuern, Ein Leitfaden für den Praktiker, Muri b. Bern 2003.
- LANG Peter / MAUTE Wolfgang, die geschäftliche Einzellebensversicherung der Säule 3b, Steuer Revue 2003, S. 330ff.
- MAUTE Wolfgang, Aktuelles zur Besteuerung von Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungen, Steuer Revue 1995, S. 403ff.
- MAUTE Wolfgang / STEINER Martin / RUFENER Adrian / LANG Peter, Steuern und Versicherungen, Überblick über die steuerliche Behandlung von Versicherungen, 3. Auflage; Bern 2011.
- PETER-SZERENYI Linda, Der Begriff der Vorsorge im Steuerrecht, Diss. Zürich 2001.
- RICHNER Felix, Nicht rückkaufsfähige private Kapitalversicherungen, Zürcher Steuerpraxis 2003, S. 199ff.
Kreisschreiben / Wegleitungen / Merkblätter
- Empfehlung des SSK vom 27. Oktober 2009 zur Besteuerung von Kapitalleistungen aus Leibrentenversicherungen (Säule 3b)
- Kreisschreiben Nr. 24 1995/96 vom 30. Juni 1995 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Kapitalversicherungen mit Einmalprämie
- Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich, Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen, vom 9. Dezember 2009 (Zürcher Steuerbuch Teil I, Nr. 16/013)
- Steuerpraxis Steueramt des Kantons Solothurn, Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen der freien Vorsorge (Säule 3b), 2006 Nr. 2
- Merkblatt Steueramt des Kantons Aargau vom 30. September 2001, Stand 1. Januar 2015; Besteuerung freie Vorsorge Säule 3b; Bd. I Reg. 4.3.
Bundesgerichtsentscheide
- Entscheid vom 16.2. 2009, BGE 135 II 183
- Entscheid vom 16.2.2009, BGE 135 II 195
- Entscheid vom 1.5.2012, BGE 138 II 311