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Stephanie Eichenberger

Fragen im Rahmen der Familienbesteuerung

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Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 9. April 2019: «Ausgewählte Fragen zur Besteuerung der Lohnempfänger einschliesslich Familienbesteuerung und Auswirkungen des AIA»

04/2019
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Ehegattenbesteuerung

Herr und Frau Dupont hatten sich in Frankreich kennen gelernt und dort geheiratet. Nach ein paar Jahren hatte Frau Dupont Heimweh und kehrte 2013 in die Schweiz zurück. Herr Dupont blieb in Frankreich. Beide waren erwerbstätig. Unter anderem besassen Herr und Frau Dupont gemeinsame Wertschriftendepots bei der UBS in der Schweiz und bei der Lloyds Bank in Grossbritannien.

Wie werden Herr und Frau Dupont in der Schweiz besteuert?

Herr und Frau Dupont haben die Wertschriftendepots bzw. die Erträge daraus weder in Frankreich noch in der Schweiz deklariert.

Was geschieht im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs? Welche Steuerfolgen ergeben sich daraus in der Schweiz? Wer haftet für allfällige Steuern?

Fall 2: Scheidung

Herr und Frau Meier haben sich auseinandergelebt und denken über eine Scheidung nach. Sie haben zwei Kinder, ein gemeinsames Haus und eine gemeinsame Ferienwohnung.

Frau Meier zieht aus und Herr Meier und die Kinder bleiben im gemeinsamen Haus. Herr Meier kommt für alle Kosten der Kinder und der Liegenschaften einschliesslich Schuldzinsen auf. Frau Meier zahlt aus ihrem Erwerbseinkommen (Teilzeit) ihre Lebenshaltungskosten. Da ihr Lohn dafür nicht ausreicht, zahlt sie die Differenz mit der Kreditkarte. Die Kreditkartenrechnungen werden von Herrn Meier beglichen. Es existiert keine schriftliche Vereinbarung.

Wie sieht die Besteuerung von Herrn und Frau Meier aus?

Schliesslich kommt es zur Scheidung und es steht folgende Scheidungskonvention zur Diskussion:

  • Das Haus behalten die Ehegatten gemeinsam. Herr Meier bleibt mit den Kindern im Haus, bis das jüngere Kind 18 Jahre alt ist. Herr Meier zahlt den Unterhalt und die Hypothekarzinsen. Die Hypothek lautet nach wie vor auf beide Ehegatten. Danach soll das Haus verkauft werden.
  • Herr Meier übernimmt die Ferienwohnung mit Hypothek und gleicht die Differenz in bar aus.
  • Frau Meier erhält die Hälfte des Pensionskassenguthabens von Herrn Meier (unter Anrechnung ihres eigenen Pensionskassenguthabens).
  • Frau Meier erhält Alimente für die nächsten sieben Jahre.
  • Falls eines der Kinder (nach Erreichen des 12. Altersjahres) zu Frau Meier zieht, erhält Frau Meier zusätzlich Unterhaltszahlungen für dieses Kind.

Wie ist diese Scheidungskonvention steuerlich zu beurteilen?

Da Frau Meier gerne mehr Geld zur Verfügung hätte, möchte sie statt des Pensionskassenguthabens lieber eine Ausgleichszahlung in diesem Betrag.

Hat dies steuerliche Auswirkungen?

Eines der Kinder möchte unbedingt Cellounterricht nehmen. Herr Meier ist dagegen und zahlt den Unterricht nicht. Frau Meier, die Musik mag, bezahlt dem Kind den Cellounterricht und die Miete des Instrumentes.

Wie ist dies steuerlich zu beurteilen?

Herr Meier hat in den Vorjahren erhebliche Steuerzahlungen geleistet, da die Steuerbehörden die geltend gemachten Unterhaltskosten für die Liegenschaften nicht akzeptiert haben. Er erwartet jedoch, dass die Rechtsmittelinstanz zu seinen Gunsten entscheidet und schliesslich ein Guthaben resultieren wird.

Sollte die Scheidungskonvention eine Regelung betreffend das erwartete Steuerguthaben enthalten? Wie ist es steuerlich zu beurteilen, wenn in der Scheidungskonvention die Haftung für Steuerschulden geregelt wird?

Wegen einer Meldung der deutschen Steuerbehörden erhalten die schweizerischen Steuerbehörden Kenntnis von einem Bankdepot, das Frau Meier in Deutschland besitzt. Darauf befindet sich Wertschriften und Bargeld im Gesamtwert von CHF 10 Mio. Das Geld hatte Frau Meier vor mehr als zehn Jahren von ihrem Vater geerbt.

Welche Auswirkungen hat dies auf die steuerliche Situation von Herrn und Frau Meier?

Fall 3: Grossfamilie

Herr und Frau Smith wohnen zusammen mit ihren drei Kindern (Sophie 14, Susan 17 und Sebastian 19) in der Schweiz.
Frau Smith kommt aus einer wohlhabenden syrischen Familie. In ihrem Namen bestehen Wertschriftendepots bei verschiedenen europäischen Banken. Die Banken haben aufgrund des Schweizer Wohnsitzes von Frau Smith ‒ soweit möglich ‒ Entlastungen von den ausländischen Quellensteuern beantragt. Soweit bekannt wurden die Vermögenswerte nirgends deklariert.
Was geschieht im Rahmen des automatischen Informationsaustausches in der Schweiz?

Wie wäre die Situation zu beurteilen, wenn Herr und Frau Smith nach dem Aufwand besteuert wären?

Was ist, wenn die Vermögenswerte gar nicht Frau Smith zustehen, sondern ihrer Familie in Syrien?

Der mittlerweile verstorbene Urgrossvater von Sophie, Susan und Sebastian hatte in Liechtenstein eine Stiftung errichtet, die ab dem 15. Altersjahr der Nachkommen bis zum Abschluss einer Ausbildung oder spätestens bis zum Erreichen des 30. Altersjahres regelmässige Leistungen zur Deckung der Ausbildungskosten erbringt. Die Leistungen sind unterschiedlich und werden im Einzelfall vom Stiftungsrat bestimmt. In gewissen Fällen kann die Leistung auch gänzlich verweigert werden (z.B. bei mangelnder Leistungsbereitschaft). Vor dem Inkrafttreten des automatischen Informationsaustausches hat sich darüber niemand Gedanken gemacht.

Welche Steuerfolgen lösen diese Leistungen in der Schweiz aus und was muss mit Bezug auf die Vergangenheit unternommen werden?

Der Urgrossvater von Sophie, Susan und Sebastian hatte in Liechtenstein noch eine weitere Stiftung errichtet, deren Vermögenswerte den männlichen Familienmitgliedern zu bestimmten Teilen zustehen. Zur Geburt erhält jedes männliche Familienmitglied CHF 10 Mio., die durch die Stiftung verwaltet werden und dem Familienmitglied mit Erreichen des 30. Altersjahres ausgehändigt werden. Diese Stiftung ist geheim und alle Begünstigten, welche bereits Vermögenswerte bezogen haben, mussten eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnen.

Was geschieht im Rahmen des automatischen Informationsaustausches in der Schweiz?

Fall 4: Verwandtschaft

Herr und Frau Müller sind pensioniert und leben im eigenen Haus. Sie besitzen weitere Liegenschaften, die sie mehrheitlich vermieten. Eine Liegenschaft wird von der erwachsenen Tochter mit ihrer Familie bewohnt. Die Tochter zahlt keine Miete, kommt aber für den Unterhalt der Liegenschaft auf. Die langjährige Geliebte von Herrn Müller bewohnt ebenfalls eine Wohnung, die den Ehegatten Müller gehört. Sie zahlt einen Mietzins, der leicht unter dem Eigenmietwert liegt. Frau Müller hat davon keine Kenntnis. Schriftliche Verträge existieren weder mit der Tochter noch mit der Geliebten.

Wie sieht die steuerliche Behandlung aus?

Herr Müller leidet seit ein paar Jahren an einer Demenzkrankheit, die sich graduell verschlimmert. Die KESB schaltet sich ein und ernennt einen Beistand für Herrn Müller, der sich um die persönlichen und finanziellen Belange von Herrn Müller kümmert. Im Rahmen der Inventaraufnahme findet der Beistand heraus, dass Frau Müller laufend höhere Barbezüge tätigt. Es stellt sich heraus, dass sie das Geld heimlich dem seit Jahren drogenabhängigen Sohn gibt.

Hat die Bestellung eines Beistandes einen Einfluss auf die Besteuerung der Eheleute Müller?

Was ist mit den Zahlungen an den Sohn?

Ein paar Jahre später verstirbt Herr Müller. Er hat ein Testament folgenden Inhalts verfasst:

  • Ich enterbe meinen Sohn.
  • Meine Tochter erhält das Haus, in dem sie wohnt.
  • Meine Geliebte erhält ein lebenslängliches Wohnrecht an der Wohnung, in der sie wohnt. Die Miete bleibt gleich wie bisher.

Die Gemeinde X, welche den Sohn seit Jahren unterstützt, meldet sich bei Frau Müller und kündigt eine Herabsetzungsklage zugunsten des Sohnes an. Nach längerem Hin- und Her einigen sich die Parteien auf Folgendes und halten dies schriftlich fest:

  • Der Sohn bzw. die Gemeinde erhalten den Pflichtteil.
  • Die Tochter erhält das Haus, in dem sie wohnt.
  • Die Geliebte erhält ein lebenslängliches Wohnrecht zur bisherigen Miete an der Wohnung, in der sie wohnt.
  • Frau Müller erhält den Rest.

Wie ist die steuerliche Behandlung? Was ist mit den Anwaltskosten der einzelnen Parteien? Auf was sollten die Beteiligten bei der Verteilung der Vermögenswerte achten?

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