Numérisation de la procédure de perception de la TVA par devant l’Administration fédérale des contributions
La TVA s’est inscrite dès l’origine dans la stratégie du Conseil fédéral concernant la cyberadministration avec le décompte TVA et le numéro d’identification des entreprises. L’usage du décompte électronique a récemment franchi un cap important en dépassant la barre des 50% en janvier 2020. L’offre de l’Administration fédérale des contributions (AFC) dans ce domaine est en constante évolution. Le non-respect des formes de décompte prescrites par l’AFC peut entraîner une taxation par estimation. La remise de décompte sous forme électronique soulève chez les mandataires des questions liées à la procédure pénale fiscale. L’AFC a publié une information à ce sujet. Les assujettis peuvent recourir à la forme électronique pour le dépôt d’écrits dans la procédure fiscale et dans la procédure pénale fiscale par devant l’AFC. Cette voie n’est que très marginalement utilisée en pratique. La transition vers une perception de la TVA entièrement numérisée nécessite des adaptations législatives. Celles-ci sont prévues dans le cadre de la future loi sur les procédures électroniques en matière d’impôts et dans celle sur les formes de collaboration dans le domaine des prestations numériques des autorités.
Direkte Stellvertretung nach Art. 20 Abs. 2 MWSTG – Eine Analyse der aktuellsten Rechtsprechung
Der Aufsatz geht der Frage nach, welches die massgeblichen Kriterien für die Zuordnung von Leistungen sind. Hierzu werden die zwei seit 1. Januar 2010 ergangenen Bundesgerichtsentscheide analysiert.
Nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld und des Vorsteuerabzugs – Eine kritische Würdigung der Verwaltungspraxis
Besteht das Risiko von Forderungsausfällen muss der Leistungserbringer bereits aufgrund des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips eine Wertberichtigung verbuchen. Entsprechend rechnet der Leistungserbringer mit der Vereinnahmung eines tieferen als des in Rechnung gestellten Entgelts.
Zu den Voraussetzungen für einen Steuererlass gemäss Art. 92 Abs. 1 lit. a MWSTG
Die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Steuerpflichtigen bei der Inland- und Bezugsteuer ein Steuererlass gewährt werden kann, wird seit Einführung der MWST 1995 diskutiert. Unter dem bis zum 31.12.1999 geltenden aMWSTG wurde zum ersten Mal die Möglichkeit eines Steuererlasses geschaffen, dies allerdings nur sehr eingeschränkt im Rahmen eines gerichtlichen Nachlassverfahrens (Art. 51 aMWSTG). Seit Inkrafttreten des totalrevidierten MWSTGs am 1. Januar 2010 (MWSTG) bestehen mit Art. 92 MWSTG neue, erweiterte Möglichkeiten zum Erlass der MWST, welche jedoch weiterhin an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Das letztinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) A-361/2017 vom 30. Oktober 2018 gewährt der steuerpflichtigen Person den Steuererlass für die Perioden ab dem 1.1.2010 und enthält bemerkenswerte Ausführungen zur Entschuldbarkeit eines Irrtums im Sinne von Art. 92 Abs. 1 lit. a MWSTG.
ESTV publiziert Entwurf zur Praxisfestlegung MWST: Abgabe von Methadon und Heroin
Die ESTV hat am 4. April 2022 einen ersten Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf ihrer Internetseite aufgeschaltet:
Bundesrat setzt Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine in Kraft
Der Bundesrat hat die in der Wintersession 2021 beschlossene Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht von nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen und gemeinnützigen Institutionen von bisher CHF 150'000 auf neu CHF 250'000 unter dem Vorbehalt in Kraft gesetzt, dass die Referendumsfrist vom 07. April 2022 unbenutzt verstreicht.
Hinweis der ESTV bzgl. neuer Einschränkung im Mehrwertsteuervergütungsverfahren ggü. Österreich
Die Schweiz passt ihr Gegenrecht der neuen Regelung Österreichs an, wonach für Unternehmen aus Drittländern wie der Schweiz die MWST-Vergütung beim Bezug von Treibstoffen in Österreich für Rechnungen ab 2021 ausgeschlossen ist.
ESTV publiziert Entwürfe zur Praxisfestlegung MWST: Gastgewerbliche Leistungen und Privatanteile
Die ESTV hat am 18. Januar 2022 erste Entwürfe zur Mehrwertsteuer-Praxis auf ihrer Internetseite aufgeschaltet.
Umbenennung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) in Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) heisst neu Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Dies hat die Behörde in einer entsprechenden Medienmitteilung bekanntgegeben.
ESTV veröffentlicht materielle Anpassungen betreffend Publikationen zum MWSTG (20. Dezember 2021)
Die ESTV hat am 20. Dezember 2021 materielle Anpassungen betreffend die Publikationen zum Thema Apotheker und Apothekerinnen auf der Website veröffentlicht.
Privatanteil Geschäftsfahrzeug bei der MWST
Bei der direkten Bundessteuer wird per 01. Januar 2022 die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von derzeit 0.8% auf 0.9% erhöht. Diese Pauschale ist gemäss Mitteilung der ESTV ab diesem Zeitpunkt auch bei der MWST-Deklaration anzuwenden.
Nicht-Entgelte und Nicht-Leistungen
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 26. September 2019 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär».
ISIS)-Seminar «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär. (2019)» (Seminarordner)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.» vom 26.09.2019 unter der Leitung von Harun Can und Roger Rohner, welches im Swissôtel in Zürich stattfand.