06/2022
MWST-Rückerstattung an ausländische Unternehmen
Tamara Bosch
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis der ESTV betreffend den Inhalt der Unternehmerbescheinigung bestätigt: Diese muss für die Vergütungsperiode (Kalenderjahr) gültig sein.
Die Homepage der ESTV zum VAT-Refund an Unternehmen im Ausland wurde entsprechend angepasst und ist hier abrufbar.
Zum Urteil vom 3. März 2022 (A-2567/2020) vgl. unseren Beitrag vom 20. März 2022.
Erstpublikation:
MWST-Rückerstattung an ausländische Unternehmen
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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