06/2022
ESTV veröffentlicht materielle Anpassungen betreffend Publikationen zum MWSTG
Tamara Bosch
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 24. Juni 2022 materielle Anpassungen zum Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) betreffend Abgabe von Methadon und Heroin aufgeschaltet.
Demnach ist die Abgabe von Medikamenten im Sinne von Art. 49 MWSTV zum reduzierten Steuersatz steuerbar, wobei darunter namentlich auch von Swissmedic zugelassene Arzneimittel fallen, die Betäubungsmittel wie Methadon und Heroin enthalten. Zusätzliche Entschädigungen von Dritten (z.B. Kanton) für eine solche Abgabe sind Teil des Entgelts und zum massgebenden Steuersatz steuerbar.
Alle materiellen Änderungen betreffend die Publikationen zum MWSTG sind hier abrufbar.
Erstpublikation:
ESTV veröffentlicht materielle Anpassungen betreffend Publikationen zum MWSTG
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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