03/2022
Bundesrat setzt Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine in Kraft
Natalja Ezzaini
Der Bundesrat hat die in der Wintersession 2021 beschlossene Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht von nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen und gemeinnützigen Institutionen von bisher CHF 150'000 auf neu CHF 250'000 unter dem Vorbehalt in Kraft gesetzt, dass die Referendumsfrist vom 07. April 2022 unbenutzt verstreicht.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
Erstpublikation:
Bundesrat setzt Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine in Kraft
www.taxlawblog.ch
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