Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Kreisschreiben 34 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK)
Am 15. Januar 2020 veröffentlichte die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) aufgrund des Inkrafttretens (1. Januar 2020) des Bundesgesetztes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom 28. September 2018 das Kreisschreiben 34 über die «Interkantonale Steuerausscheidung von Gesellschaften, welche die in der STAF vorgesehenen Abzüge beanspruchen» für die zusätzlichen Abzüge, welche neu für die Staats- und Gemeindesteuer - nicht aber für die Direkten Bundessteuern - eingeführt wurden.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2020 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
ESTV publiziert Kreisschreiben 22a und 23a betreffend Teilbesteuerung von Einkünften aus Beteiligungen im Privatvermögen und im Geschäftsvermögen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 31. Januar 2020 die Kreisschreiben Nr. 22a «Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Privatvermögen und Beschränkung des Schuldzinsenabzugs» und Nr. 23a «Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Geschäftsvermögen und zum Geschäftsvermögen erklärte Beteiligungen» publiziert.
OECD publiziert Stellungnahme zur Besteuerung von multinationalen Unternehmen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 31. Januar 2020 eine Stellungnahme betreffend Besteuerung von multinationalen (digitalen) Unternehmen publiziert, wonach bis Ende 2020 eine Vereinbarung vorliegen soll (vgl. auch taxlawblog-Beiträge vom 12. Oktober 2019 und vom 9. November 2019).
SIF aktualisiert Liste der DBA mit Missbrauchsbestimmungen
Die Abteilung Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 17. Januar 2020 die Liste der Abkommen mit Missbrauchsbestimmungen aktualisiert.
Kanton ZH: Änderungen bei der pauschalen Steueranrechnung
Die Verordnung über die Durchführung der pauschalen Steueranrechnung wurde auf den 1. Januar 2020 an die neuen Vorgaben des Bundesrechts angepasst. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde die Verordnung über kantonale Tarife zur Berechnung des Maximalbetrags, bis zu dem bei natürlichen Personen eine pauschale Steueranrechnung erfolgen kann, aufgehoben.
Online-Rückerstattungsantrag der Verrechnungssteuer für in Deutschland ansässige Personen
Für Rückerstattungsanträge der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen steht ab dem 31. Januar 2020 eine Online-Applikation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Verfügung.
Verfahrensrechtliche Schwerpunkte
Workshop von Thomas Jaussi anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Verfahrensrechtliche Schwerpunkte»
ISIS)-Seminarordner «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen (2024)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen» vom 21. Oktober 2024 unter der Leitung von Thomas Jaussi in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.