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Unternehmen

Stefan Oesterhelt

Thomas Hug

Finanzierungen

Workshop von Stefan Oesterhelt und Thomas Hug anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Februar 2025 mit dem Titel «Finanzierungen»

02/2025
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Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Simulierte Darlehen in KMU-Strukturen

1. Sachverhalt

Paul Pleite (Schweiz) ist Alleineigentümer und Präsident des Verwaltungsrates der Reich AG (Schweiz). Um eine drohende Privatinsolvenz abzuwenden, gewährt die Reich AG dem Alleineigentümer ein ungesichertes Darlehen in der Höhe von CHF 500'000, was fast dem gesamten Reinvermögen der Reich AG entspricht. Ein schriftlicher Darlehensvertrag liegt nicht vor. Eine Rückzahlung des Darlehens ist aufgrund der schlechten finanziellen Situation von Paul Pleite in den nächsten Jahren äusserst unwahrscheinlich. Das Darlehen wird mit 5% verzinst, die Zinsen werden jedoch jährlich der Darlehensschuld zugeschlagen.

Frage

  • Wie ist dieser Sachverhalt direktsteuerlich zu würdigen?

Fall 2: Simulierte Darlehen in Konzernstrukturen

1. Sachverhalt

Ein amerikanischer Konzern hat eine Tochtergesellschaft in der Schweiz, die über hohe nicht betriebsnotwendige liquide Mittel (CHF 200 Mio.) verfügt. Diese werden der irischen Schwestergesellschaft im Rahmen eines Cash-Poolings ohne weitere Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Ein schriftlicher Vertrag besteht nicht. Es kommen zwar marktübliche Zinsen zur Anwendung, diese werden aber nicht an die Schweizer Tochtergesellschaft ausbezahlt, sondern der Schuld zugeschlagen. In den letzten vier Kalenderjahren hat sich aus Sicht der Tochtergesellschaft die Einlage in das Cash Pooling kontinuierlich erhöht und es ist nie - auch nicht kurzfristig - zu einer teilweisen oder vollständigen Rückzahlung gekommen. Die Schweizer Tochtergesellschaft untersteht einer ordentlichen Revision. Die Revisionsstelle erachtet die Forderung als werthaltig und besteht nicht auf eine Wertberichtigung oder Abschreibung der Cash-Pool-Forderung (Variante: Der Konzern verzichtet im Rahmen eines Opting-Outs auf eine Revision des handelsrechtlichen Einzelabschlusses der Schweizer Tochtergesellschaft).

Im Rahmen einer Buchprüfung durch die ESTV stellt sich diese auf den Standpunkt, dass das gesamte Darlehen von CHF 200 Mio. simuliert sei und somit der Verrechnungssteuer unterliege (unter Vorbehalt der teilweisen Rückforderung gemäss DBA Schweiz/Irland).

Fragen

  • Was ist aus aktienrechtlicher Sicht zu beachten?
  • Wie ist dieser Sachverhalt aus Sicht des nationalen Steuerrechts (insb. Verrechnungssteuer) zu würdigen?
  • Wie ist dieser Sachverhalt aus Sicht der OECD-Verrechnungspreisleitlinien zu würdigen?

Fall 3: Ermittlung verdecktes Eigenkapital

1. Sachverhalt

Die Fitness Software AG ist ein ETH-Startup, das nach langen Jahren mit hohen F&E-Ausgaben und Verlusten eine erfolgreiche Software zur Blutdrucküber-wachung mit Smartphones entwickelt hat und diese seit dem 1. Januar N einem koreanischen Smartphone-Hersteller mittels Lizenzvertrags zur Verfügung stellt. Das Start-up-Unternehmen wird am 15. Januar N von einem US-amerikanischen Private-Equity-Investor für CHF 300 Mio. gekauft, und kurz nach dem Kauf gewährt der Private-Equity-Investor dem Start-up-Unternehmen wegen der drohenden Überschuldung ein Darlehen mit Rangrücktritt über CHF 30 Mio. zu fremdüblichen 3.3%.

Für das gesamte Geschäftsjahr präsentiert sich die (vereinfachte) Jahresrechnung wie folgt:

*) mit Rangrücktritt       
**) hohe bilanzielle Verluste durch langjährige F&E-Tätigkeit bis Marktreife

*) inkl. Abschreibungen mobile Sachanlagen 1

Der Private Equity Investor erstellt seine Jahresrechnung nach IFRS und zeigt im Anhang zum Konzernabschluss folgende Purchase Price Allocation («PPA») per 1. Februar N für den Kauf der Fitness Software AG:

Fragen

  • Wie hoch ist das verdeckte Eigenkapital der Software AG gemäss Kreisschreiben 6a?
  • Wie könnte mit Bezug auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien der Nachweis erbracht werden, dass das Aktionärsdarlehen von CHF 30 Mio. fremdüblich ist?

Fall 4: Zinsen ausserhalb des ESTV-Rundschreibens

1. Sachverhalt

Die X. AG hat von ihrem Alleinaktionär X. ein (unbesichertes und nachrangiges) Darlehen in Höhe von CHF 4 Mio. erhalten, welches für die Zinsperiode 2024 mit 5% zu verzinsen ist. Für einen (von X. persönlich garantierten) Bankkredit von CHF 1.5 Mio. bezahlt die X. AG in der gleichen Zinsperiode einen Zins von 4.75%.

Fragen

  • Ist die Zahlung des Zinses von 5% an X. eine geldwerte Leistung i.S.v. Art. 4 Abs. 1 lit. b VStG?
  • Variante 1: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn X. der X. AG (einer Holding) ein Darlehen von USD 1 Mio. mit einem Zins von 6.5% p.a. gewährt hätte und die X. AG gegenüber einem Dritten einen Zins von 4% p.a. auf ihren USD-Darlehen zahlen müsste?
  • Variante 2: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn eine Bankofferte mit einem Zins von 5% für einen Kredit von CHF 4 Mio. vorliegen würde?
  • Variante 3: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn X. das Bankdarlehen (welches noch eine Restlaufzeit von 2 Jahren hat) erwerben würde?

Fall 5: Verdecktes Eigenkapital bei garantiertem Bankdarlehen

1. Sachverhalt

Die X. AG nimmt ein von X. garantiertes mit 6% p.a. verzinsliches Bankdarlehen von CHF 10 Mio. auf. Zudem gewährt X. der X. AG noch ein mit 5% p.a. verzinsliches Aktionärsdarlehen über CHF 1 Mio. Gemäss den Regeln des KS 6a hat die X. AG aber bloss eine debt capacity von CHF 6 Mio.

Fragen

  • Wie sind die Zinszahlungen für Zwecke der Verrechnungssteuer zu behandeln?
  • Variante 1: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn X. das Bankdarlehen nicht garantiert aber die Aktien der X. AG zugunsten der Bank verpfändet?
  • Variante 2: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn X. (welcher das Bankdarlehen garantiert) in Deutschland wohnen würde und die X. AG über eine Zwischenholding (Y. AG) halten würde?
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