Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
EU streicht Schweiz von ihrer Beobachtungsliste
Die Schweiz erfüllt internationale Steuerstandards und setzt diese um. Dies würdigt jetzt auch die Europäische Union und streicht die Schweiz von ihrer Beobachtungsliste. Die Änderung tritt mit Publikation der revidierten Anhänge im Amtsblatt der EU in Kraft.
Bundesrat genehmigt weitere Eckwerte der Verrechnungssteuerreform
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 weitere Eckwerte zur Reform der Verrechnungssteuer verabschiedet. Die Vernehmlassung soll im ersten Quartal 2020 eröffnet werden.
Steuerinformation zur STAF publiziert
Das Team Dokumentation und Steuerinformation hat in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Steuerpolitik einen Artikel «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) für das Dossier Steuerinformationen erarbeitet.
Annahme der Steuervorlage 17 im Kanton Zürich
Nachdem auf eidgenössischer Ebene das «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen wurde, wurde die kantonale Vorlage mit einem Ja-Anteil von rund 56% ebenfalls angenommen.
ESTV publiziert Arbeitspapier zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs
Das Aufkommen und die Verbreitung von Kryptowährungen haben diverse Fragen zur steuerlichen Behandlung dieser Wertrechte aufgeworfen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) legt in einem Arbeitspapier die bisher entwickelte Praxis dar (Stand Ende Mai 2019).
Bundesrat verabschiedet Eckwerte einer Reform der Verrechnungssteuer
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 beschlossen, die sistierte Reform der Verrechnungssteuer wieder aufzunehmen. Er hat dazu die Zielsetzungen und die Eckwerte verabschiedet.
Verrechnungssteuerstrafrecht – Praxisfälle und Ausblick
Workshop von Daniel Holenstein anlässlich des ISIS)-Seminars vom 30. August 2022 mit dem Titel «Verrechnungssteuerstrafrecht – Praxisfälle und Ausblick».
Meldeverfahren in Konzernverhältnissen und Rückerstattung in nationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis, Entscheide und Neuerungen
Workshop von Markus Küpfer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 30. August 2022 mit dem Titel «Meldeverfahren in Konzernverhältnissen und Rückerstattung in nationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis, Entscheide und Neuerungen».
Gruppeninterne Finanzierungen, Preisanpassungen, Umstrukturierungen und andere aktuelle Erhebungsfragen
Workshop von Stefan Oesterhelt und Pascal Schild anlässlich des ISIS)-Seminars vom 30. August 2022 mit dem Titel «Gruppeninterne Finanzierungen, Preisanpassungen, Umstrukturierungen und andere aktuelle Erhebungsfragen».
Seminarordner ISIS)-Seminar «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen»
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen» vom 30. August 2022 unter der Leitung von Thomas Jaussi.