EU streicht Schweiz von ihrer Beobachtungsliste
Tabea Lorenz
Die Schweiz erfüllt internationale Steuerstandards und setzt diese um. Dies würdigt jetzt auch die Europäische Union und streicht die Schweiz von ihrer Beobachtungsliste. Die Änderung tritt mit Publikation der revidierten Anhänge im Amtsblatt der EU in Kraft.
Seit Dezember 2017 figurierte die Schweiz auf einer EU-Liste von Drittstaaten, welche sich zwar verpflichtet hatten, internationale Steuerstandards einzuhalten, jedoch die vollständige Umsetzung der Regeln noch nicht erreicht hatten – die sogenannte graue Liste. Schon im Oktober 2014 hatten die Schweiz und die 28 EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verständigung zur Unternehmensbesteuerung unterzeichnet. Die Schweiz verpflichtete sich, die oben erwähnten Steuerregimes abzuschaffen. Im Gegenzug bekräftigten die EU-Mitgliedstaaten ihre Absicht, allenfalls getroffene Gegenmassnahmen nach erfolgter Abschaffung der fraglichen Regimes aufzuheben.
Mit der Einführung der STAF (vgl. hierzu den taxlawblog-Beitrag vom 19. Mai 2019) erfüllt die Schweiz die Verpflichtungen, die sie mit der 2014 unterzeichneten Verständigung eingegangen war. Die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten haben diese Fortschritte gewürdigt und an ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2019 beschlossen, die Schweiz von ihrer Steuerliste zu streichen.
Die Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen vom 10. Oktober 2019 ist hier abrufbar.