Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssatz für die direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2020
Tabea Lorenz
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Der Verzugs- und der Rückerstattungszinssatz bleiben ebenfalls unverändert.
Gemäss Medienmitteilung des EFD vom 10. Oktober 2019 bewegen sich die Zinsen unverändert auf einem historisch tiefen Niveau. Das EFD hat deshalb entschieden, den Vergütungszinssatz bei 0% zu belassen. Der Verzugs- und der Rückerstattungszinssatz bleiben ebenfalls unverändert bei 3%. Die Zinssätze sind im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer festgelegt.
Im März 2019 hat das Parlament die Motion «Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen» (16.3055 Jauslin) an den Bundesrat überwiesen. Sie zielt in eine ähnliche Richtung wie die in den Eidgenössischen Räten hängige parlamentarische Initiative «Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen» (16.470 Regazzi). Das EFD wird das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Motion bis Ende 2019 festlegen.
Die Medienmitteilung vom 10. Oktober 2019 ist hier abrufbar.