Verrechnungssteuer und Fremdkapital unter Einschluss der geplanten Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Verrechnungssteuerlich sind wir fokussiert auf die Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Beteiligungsrechten. Namentlich geldwerte Leistungen beschäftigen uns und führen oft zu emotional tiefgreifenden Erlebnissen und Kontakten mit der Verrechnungssteuer. Desgleichen befassen wir uns ständig mit der Frage nach der Rückerstattung einer geschuldeten Verrechnungssteuer unter Einschluss der Thematik: «Wie kann ich verrechnungssteuerpflichtige Gewinnreserven ins Ausland repatriieren?»
Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften durch ausländische Anteilsinhaber kann nur aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat des Antragsstellers erfolgen. Um eine Entlastung der Verrechnungsteuer gemäss anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, muss die Ansässigkeit des Antragssteller durch die ausländischen Steuerbehörden bestätigt werden.
Sitzverlegung in die Schweiz – Ein Fall für die Altreservenpraxis?
Die Altreservenproblematik ist heutzutage von der täglichen Steuerberatungspraxis in der Schweiz kaum mehr wegzudenken. Die entsprechende Problematik soll im vorliegenden Beitrag anhand einer Sitzverlegung eines ausländischen Unternehmens in die Schweiz untersucht werden. Auch hier ging die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zunächst davon aus, dass die in die Schweiz gebrachten «Altreserven» uneingeschränkt der schweizerischen Missbrauchspraxis unterlägen.
Verfahrensrecht: Die Verrechnungssteuer als Selbstdeklarationssteuer
Die Verrechnungssteuer ist als Selbstdeklarationssteuer ausgestaltet: Der Steuerpflichtige hat selbst für die Deklaration der Verrechnungssteuer resp. die Erfüllung seiner Steuerpflicht besorgt zu sein. Anders als im Verfahren der gemischten Veranlagung kennzeichnet sich das Verfahren nicht durch ein Zusammenwirken von Steuerbehörden und Steuerpflichtigen. Die Verantwortung für die Entrichtung der Verrechnungssteuer unter Einschluss der Bestimmung der Bemessungsbasis liegt vielmehr allein beim Steuerpflichtigen.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssatz für die direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2020
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Der Verzugs- und der Rückerstattungszinssatz bleiben ebenfalls unverändert.
EU streicht Schweiz von ihrer Beobachtungsliste
Die Schweiz erfüllt internationale Steuerstandards und setzt diese um. Dies würdigt jetzt auch die Europäische Union und streicht die Schweiz von ihrer Beobachtungsliste. Die Änderung tritt mit Publikation der revidierten Anhänge im Amtsblatt der EU in Kraft.
Bundesrat genehmigt weitere Eckwerte der Verrechnungssteuerreform
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 weitere Eckwerte zur Reform der Verrechnungssteuer verabschiedet. Die Vernehmlassung soll im ersten Quartal 2020 eröffnet werden.
Steuerinformation zur STAF publiziert
Das Team Dokumentation und Steuerinformation hat in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Steuerpolitik einen Artikel «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) für das Dossier Steuerinformationen erarbeitet.
Annahme der Steuervorlage 17 im Kanton Zürich
Nachdem auf eidgenössischer Ebene das «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen wurde, wurde die kantonale Vorlage mit einem Ja-Anteil von rund 56% ebenfalls angenommen.
ESTV publiziert Arbeitspapier zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs
Das Aufkommen und die Verbreitung von Kryptowährungen haben diverse Fragen zur steuerlichen Behandlung dieser Wertrechte aufgeworfen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) legt in einem Arbeitspapier die bisher entwickelte Praxis dar (Stand Ende Mai 2019).
Seminarordner ISIS)-Seminar «Unternehmenssteuerrecht 2020» (Seminarordner)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Unternehmenssteuerrecht 2020» vom 02./03.03.2020 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach, welches im Grand Resort in Bad Ragaz stattfand.
Fondations d'utilité publique et finance durable.
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 20. November 2019 mit dem Titel «La fiscalité de la philanthropie».