Wie mobiles Arbeiten das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verändert
Das Home-Office ist längst zur normalen Arbeitsform geworden. Es ermöglicht eine höhere Flexibilität und somit auch eine bessere Life-Work-Balance, weshalb viele Arbeitnehmende nicht mehr darauf verzichten wollen. Zudem kann das Home-Office auch für die Unternehmen von Vorteil sein: Insbesondere können Büroflächen reduziert und dadurch Mietkosten und Energiekosten eingespart sowie die Mitarbeitermotivation hochgehalten werden.
Home-Office Tätigkeit und die Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte – eine Bestandesaufnahme
Die Arbeitswelt hat sich im Zuge von COVID-19 drastisch verändert. Die Rede ist von der Ära der «New Work». Viele Arbeitnehmende arbeiten nun regelmässig im Home-Office an ihrem Wohnsitz in der Schweiz, aber auch an Orten weltweit. Der vorliegende Beitrag fokussiert auf die Frage, ob das Home-Office eines Mitarbeitenden zur steuerlichen Betriebsstätte des Unternehmens werden kann und welche Aspekte es dabei zu berücksichtigen gilt. Die schweizerische Steuerrechtspraxis war zuletzt diesbezüglich teilweise umstritten und unklar.
Der Ort der tatsächlichen Verwaltung im interkantonalen Verhältnis – eine Beurteilung der jüngsten Rechtsprechung
Dem Ort der tatsächlichen Verwaltung kommt im interkantonalen Verhältnis vermehrt erhöhte Bedeutung zu. Verlegt eine juristische Person ihren statutarischen Sitz in einen anderen Kanton, prüft der Wegzugskanton die im Zuzugskanton vorhandene Substanz. Als massgebende äussere objektive Kriterien gelten dabei Büroräumlichkeiten, Personal und Festnetzanschluss. Der Geschäftstätigkeit, und damit subjektiven Inhalten der Geschäftsführung als solche, werden zu wenig Rechnung getragen. Anhand von drei jüngst ergangenen Gerichtsentscheiden soll diese Problematik einmal mehr vor Augen geführt werden.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Bundesrat setzt Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit per 1.1.2025 in Kraft.
Am 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Telearbeit per 1. Januar 2025 beschlossen.
Neues Kreisschreiben Nr. 6a: Verdecktes Eigenkapital
Am 10. Oktober 2024 hat die ESTV das aktualisierte Kreisschreiben Nr. 6a betreffend «Verdecktes Eigenkapital» publiziert.
Steuern bei der Kostenaufschlagsmethode – ESTV publiziert Stellungnahme zum Urteil des BGer 9C_37/2023
Das Bundesgericht hat sich in seinem Urteil 9C_37/2023 vom 11. Juni 2024 (vgl. unseren Beitrag dazu) unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Steueraufwand bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode im Kontext von Art. 58 Abs. 3 DBG in der Kostenbasis zu berücksichtigen sei oder nicht.
ESTV – Mitteilung Verrechnungssteuer: Deklaration der Reserven aus Kapitaleinlagen
Die ESTV hat am 18. September 2024 die Verwaltungspraxis gemäss Ziff. 9 des Kreisschreibens Nr. 29c über das Kapitaleinlageprinzip vom 23. Dezember 2023 zur Deklaration der Reserven aus Kapitaleinlagen präzisiert.
Internationale Ergänzungssteuer IIR soll 2025 in Kraft treten
Am 4. September 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung beschlossen, die sog. Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese Regelung soll neben der QDMTT, welche bereits per 1. Januar 2024 eingeführt wurde, sicherstellen, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben.
Übergangslösung für die Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer
Am 21. August 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung einer zeitlich befristeten Verlängerung der Sonderregelungen für Zinsen aus TBTF-Instrumenten bis zum 31. Dezember 2031 zugestimmt. Ohne eine zusätzliche Verlängerung würden Zinsen für nach dem 31. Dezember 2026 emittierten TBTF-Instrumenten der Verrechnungssteuer unterliegen.
Steuerliche Fallstricke bei Unternehmensumstrukturierungen
Workshop von Stefan Oesterhelt und Daniel Strahm anlässlich des ISIS)-Seminars vom 14./15. sowie 21./22. Juni 2021 mit dem Titel «Unternehmenssteuerrecht 2021»
Steuer- und sozialabgaberechtliche Aspekte aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht Fokus: Vorsorge
Workshop von Andrea Opel und Andrea Hildebrand anlässlich des ISIS)-Seminars vom 14./15. sowie 21./22. Juni 2021 mit dem Titel «Unternehmenssteuerrecht 2021»