ISIS Tax Talks 2018: Verbuchen und Besteuern von Krypto Sachverhalten
Das Verbuchen und Besteuern von Krypto Sachverhalten stand im Zentrum der ISIS Tax Talks vom 20. November 2018 in Zürich-Oerlikon. Herr Matthias Langer, LL.M., Steuerberater und Partner der actus ag in Liechtenstein, verschaffte dem Publikum einen Überblick zu den Herausforderungen, die sich bezüglich digitaler Währungen in der Praxis stellen. An der anschliessenden Diskussionsrunde zum Thema nahmen Prof. Dr. iur. Peter Mäusli-Allenspach, LL.M., lic. iur. HSG Thomas Linder, eidg. dipl. Steuerexperte, und lic. iur. Stephan Stauber, Rechtsanwalt und Leiter der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt, teil.
Mehrwertsteuer im Jahresabschluss – generelle Hinweise für die praktische Umsetzung
Das MWSTG umfasst Normen zur sauberen Erfassung der Mehrwertsteuer im Jahresabschluss, die es zu beachten gilt. Dieser Beitrag befasst sich mit den relevanten Normen des Rechnungslegungsrechts und nimmt dabei Bezug auf den aktuellen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Mehrwertsteuer. Die korrekte Erfassung der Umsatz- und Vorsteuer sowie die Gewährleistung der Prüfspur sind wichtige Voraussetzungen, damit die Mehrwertsteuerpflicht erfüllt wird.
Freiwillige MWST-Registrierung: Bundesgericht relativiert Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesgericht (BGer) hat mit Entscheid vom 28. Mai 2015 einen Fall beurteilt, welchem der Anfang Jahr gleichenorts kommentierte Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 23. September 2014 zugrunde lag.
Home Office – Steuerliche Behandlung im grenzüberschreitenden Bereich
Viele Tätigkeiten lassen sich heute von überall aus erledigen. Der traditionelle Arbeitsplatz im Büro hat ausgedient. Ein Telearbeitsplatz zu Hause bringt Vorteile für beide Seiten: Der Arbeitgeber spart die Kosten der Raummiete, der Arbeitnehmer den Weg ins Büro. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob Arbeit von zu Hause aus bei grenzüberschreitenden internationalen Sachverhalten eine steuerliche Betriebsstätte begründen kann. Für die Zwecke dieses Aufsatzes ist unter «Home Office» ein Raum oder mehrere Räume zu verstehen, die sich in der Wohnung des Arbeitnehmers befinden und die zumindest teilweise nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch zu Arbeitszwecken genutzt werden.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Zeitgleiche Dividendenverbuchung in Konzernverhältnissen
Das Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung erlaubt, dass eine inländische Muttergesellschaft den Beteiligungsertrag ihrer Tochtergesellschaft (d.h. deren im Geschäftsjahr n+1 beschlossene Dividende) bereits im Geschäftsjahr, in welchem die Tochtergesellschaft diesen erwirtschaftet hat, transitorisch als Ertrag verbucht. Falls die Muttergesellschaft die definitive erfolgswirksame Verbuchung dieses Ertrags im Zeitpunkt der Ausschüttung der Dividende vornimmt, stellt dies eine ordnungsgemässe Verbuchung für die Zwecke der Rückerstattung der Verrechnungssteuer sowie für die Durchführung des Meldeverfahrens dar.
Steuervorlage 17 wird mit AHV-Sanierung verknüpft
Die Steuervorlage 17 wird mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat beschlossen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen und die Altersvorsorge entlasten.
Verrechnungssteuerrückerstattung trotz Nichtdeklaration in der Steuererklärung - Abstimmung Nationalrat
Wer in der Steuererklärung Einkünfte nicht deklariert hat, soll die Verrechnungssteuer trotzdem zurückerhalten, sofern er fahrlässig handelte. Der Nationalrat hat dieser Änderung zugestimmt, will aber erheblich weiter gehen als der Bundesrat.
Steuervorlage 17 (12. April 2018)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist bereits an ihrer Sitzung vom 12. April 2018 einstimmig auf die Steuervorlage 17 eingetreten. An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept mit folgenden vier zentralen Elementen ausgesprochen:
Abzugsfähigkeit von Bussen und Geldstrafen
Das Bundesgericht hatte im Entscheid vom 26. September 2016 einen Fall zu beurteilen, bei welchem es um die steuerrechtliche Zulässigkeit einer Rückstellung im Zusammenhang mit einer EU-Kartellbusse geht. Die betroffene X. AG hatte gegen den Einspracheentscheid des kantonalen Steueramts Zürich Beschwerde und Rekurs beim Steuerrekursgericht des Kantons Zürich erhoben, welches die Beschwerde guthiess. Gegen diesen Entscheid beschwerte sich das kantonale Steueramt ohne Erfolg beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Dieses wies die Beschwerde mit Urteil vom 9. Juli 2014 sowohl betreffend die Staats- und Gemeindesteuern als auch betreffend die direkte Bundessteuer ab. Daraufhin erhob das kantonale Steueramt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
ISIS)-Seminarordner «Besteuerung von Aktionär und Gesellschaft bei personenbezogenen Unternehmen» (2023)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Besteuerung von Aktionär und Gesellschaft bei personenbezogenen Unternehmen» vom 18. - 19. September 2023 unter der Leitung von Andrea Opel.
Inländische Umstrukturierungen
Workshop zum Thema «Inländische Umstrukturierungen» von Thomas Wolfensberger und Thomas Meister anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023.