Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
Reform der Verrechnungssteuer
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat über die weiteren Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 17.494 beraten, nachdem die ständerätliche Schwesterkommission ihrem Beschluss, dieser Initiative Folge zu geben, zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 20. August 2018). In diesem Zusammenhang hat sie mit dem Vorsteher des zuständigen Departements namentlich über die Pläne des Bundesrates bezüglich Reformierung der Verrechnungssteuer und Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip diskutiert. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Büros des Nationalrates hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Subkommission einzusetzen und diese mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu beauftragen. Die Subkommission soll ihre Arbeiten mit jenen des Bundesrates koordinieren.
Bundesrat hebt die Übergangsbestimmung in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen auf
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 beschlossen, die Übergangsbestimmung betreffend den Begriff «Teilnehmende Staaten» in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen per 1. Januar 2019 aufzuheben. Damit wird eine internationale Vorgabe umgesetzt.
Kommissionsmehrheit gegen Abschaffung der Biersteuer
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich mit einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Claudio Zanetti zur Aufhebung der Biersteuer befasst (17.469) und mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentiert, die Branche selber sei zufrieden mit dem geltenden Regime der abgestuften Biersteuer, das kleine unabhängige Brauereien begünstige, sie wünsche keine Änderung. Ausserdem wäre eine Abschaffung im Hinblick auf die Prävention ein falsches Signal. Die Minderheit stört sich an der steuerlichen Ungleichbehandlung von Bier und Wein und möchte die Steuer abschaffen.
Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2019
Im Zuge der Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 2019 nicht mehr auf Unternehmen anwenden, die diese Praxen erstmalig in Anspruch nehmen wollen.
Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.
Parlament will Wasserkraft nicht mit „Dreckstromsteuer“ retten
Das Parlament will keine Steuer auf „Dreckstrom“ einführen. Nach dem Nationalrat hat am 26. September auch der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Genf abgelehnt. Diese schlägt vor, den Ertrag für die Wasserkraft und andere erneuerbare Energien einzusetzen. Damit ist der Vorstoss vom Tisch.