Nationalrat will keine Auslegeordnung über Steuer-Selbstanzeigen
Silvia Hunziker
Der Nationalrat erachtet es nicht für nötig zu erfahren, wie sich die straflosen Selbstanzeigen von Steuersündern seit 2010 entwickelt haben. Er hat es ganz knapp mit 98 zu 93 Stimmen abgelehnt, den Bundesrat mit einem entsprechenden Bericht zu beauftragen. Dabei hätte selbst dieser einen solchen für sinnvoll erachtet.
Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt, sagte Postulantin Mattea Meyer (SP/ZH) am Mittwoch im Nationalrat. 140’000 Personen hätten von der Möglichkeit der einmaligen Selbstanzeige Gebrauch gemacht und ihr unversteuertes Geld legalisiert. Das habe den Kantonen über 44 Milliarden Franken in die Kassen gespült.
Mit dem Automatischen Informationsaustausch (AIA), den die Schweiz mit den 28 EU-Staaten und weiteren Ländern vereinbart hat, erhalten die Schweizer Steuerbehörden seit 2018 Informationen über Vermögen von Schweizer Steuerpflichtigen im Ausland.
„Wenn die Angst vor dem automatischen Informationsaustausch so viel Geld aufgedeckt hat – wie viel Geld käme heraus, wenn auch das Bankgeheimnis aufgehoben würde?“, fragte sie. Meyer vermutet, dass noch Geld am Fiskus vorbei geschleust wurde.
Sie wollte den Bundesrat damit beauftragen aufzeigen, wie viel Schwarzgeld – schweizweit sowie aufgeschlüsselt auf die Kantone – aufgedeckt wurde. Zudem solle der Bericht festhalten, wie garantiert werde, dass man von dieser Möglichkeit nur einmal Gebrauch machen kann.
Auch der Bundesrat hätte eine Auslegeordnung als sinnvoll erachtet, wie Finanzminister Ueli Maurer sagt. Der Nationalrat versenkte das Anliegen jedoch knapp.