Nationalrat will konzerninterne Finanzierung erleichtern
Silvia Hunziker
Der Bundesrat soll die Arbeiten an der Reform der Verrechnungssteuer wieder aufnehmen – und zwar mit Blick auf Steuererleichterungen bei konzerninterner Finanzierung. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Wirtschaftskommission angenommen. Die Gegnerinnen und Gegner warnten vor Steuerausfällen.
Der Nationalrat hiess den Vorstoss mit 101 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen gut. Nun muss noch der Ständerat darüber befinden. Den Befürwortern geht es um die Gewinnsteuerbelastung.
Das Parlament hatte in der Wintersession eine Gesetzesänderung beschlossen, die verhindern soll, dass die Steuerbelastung für systemrelevante Banken steigt, weil sie im Zusammenhang mit der „Too big to fail“-Regulierung zusätzliches Eigenkapital aufbauen müssen.
Nach geltendem Recht erhöht das bei der Konzernobergesellschaft die Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen, weil der sogenannte Beteiligungsabzug tiefer ausfällt.
Erleichterungen für alle Banken
Künftig wird der Zinsaufwand für Kapitalbeschaffungsinstrumente bei systemrelevanten Banken nicht mehr als Teil des Finanzierungsaufwands behandelt, der den Beteiligungsabzug kürzt. Die an Konzerngesellschaften weitergegebenen Mittel werden in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert.
Der Nationalrat möchte nun, dass dieser Mechanismus nicht nur für systemrelevante, sondern für alle Banken gilt, wie Thomas Aeschi (SVP/ZG) erklärte. Der Bundesrat soll mit Blick auf eine solche Regelung die geplante Reform der Verrechnungssteuer vorantreiben.
Hohe Steuerausfälle
Gegen den Vorstoss stellte sich die Ratslinke und die Mitte. Leo Müller (CVP/LU) warnte vor hohen Steuerausfällen. Es gehe um Steuererleichterungen bei konzerninternen Finanzierungen für alle Banken, Versicherungen und Industriegesellschaften, sagte er. „Hier öffnen wir Tür und Tor für weitere Steuererleichterungen.“ Das Parlament habe in letzter Zeit schon etliche beschlossen, so gehe es nicht weiter.
Auch Jacqueline Badran (SP/ZH) ärgerte sich über die Forderung. Der Bundesrat hingegen zeigte sich bereit, den Vorstoss entgegen zu nehmen. Er versteht diesen aber nicht als Auftrag für eine bestimmte Regelung, wie Finanzminister Ueli Maurer erklärte. Viel mehr verstehe der Bundesrat die Motion als Auftrag für eine Auslegeordnung.
Aufregung zu früh
Die Reform der Verrechnungssteuer sei in einer Warteschlaufe. Das Anliegen werde in diesem Zusammenhang geprüft. Das bedeute aber nicht, dass die Forderung zur Berechnung des Beteiligungsabzugs dann genau so umgesetzt werde. „Die Aufregung muss noch nicht jetzt stattfinden“, sagte Maurer an die Adresse der Gegner.
Mit der Reform der Verrechnungssteuer will der Bundesrat die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung verbessern. Das Vorhaben ist derzeit aber sistiert. Vergangenen Freitag hatte der Bundesrat den Bericht einer Expertengruppe mit Empfehlungen zur Reform der Verrechnungssteuer zur Kenntnis genommen.