Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Steuervorlage 17 - Räte sind sich einig
Die Räte sind sich einig über die Steuervorlage 17. Die letzten Differenzen beim Gemeindeartikel und beim Kapitaleinlageprinzip konnten bereinigt werden. Die wichtigsten Eckpunkte zur Steuervorlage 17 im Überblick:
Steuervorlage 17 – die WAK-N auf Ständeratskurs
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat mit der Detailberatung zur Steuervorlage 17 (18.031) begonnen und zu einigen zentralen Fragen Entscheidungen gefällt. Bislang folgt sie dem Ständerat in allen Punkten, so auch bei der sozialen Kompensation über die AHV als auch bei der Dividendenbesteuerung. Die Detailberatung wird an der Sitzung vom 3. September abgeschlossen.
WAK-S hat Eckwerte zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung definiert
Nach eingehender Diskussion und umfangreichen Abklärungen hat die WAK-S entschieden, wie der Systemwechsel beim Eigenmietwert vollzogen werden soll, und Verwaltung und Sekretariat mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt.
WAK-S: Verrechnungssteuer
Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss zugestimmt, der Kommissionsinitiative ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission 17.494 Folge zu geben.
Besteuerung des Wohneigentums - Beratung der WAK-S betreffend Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Beratung zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung fortgesetzt.
Steuervorlage 17 wird mit AHV-Sanierung verknüpft
Die Steuervorlage 17 wird mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat beschlossen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen und die Altersvorsorge entlasten.
Anträge auf reduzierte Sätze
Der Ständerat will ein neues Mehrwertsteuer-Privileg für die Hotellerie einführen. Er hat eine Motion des Bündner CVP-Ständerats Stefan Engler angenommen, die eine «Vereinfachung» bei Packages verlangt. Dabei handelt es sich um Kombinationen von Leistungen oder Produkten, die zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen besteuert werden. Heute wird das gesamte Package vergünstigt besteuert, wenn mindestens 70 Prozent einem reduzierten Satz unterliegen. Solche Leistungskombinationen kommen vor allem in der Hotellerie vor: Die zum Satz von 3,7 Prozent besteuerte Übernachtung wird mit Skipässen, Wellness-Behandlungen oder geführten Touren zu einem Package geschnürt. Damit unterliegen auch diese Leistung dem reduzierten Hotellerie-Satz.
Steuervorlage 17 (12. April 2018)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist bereits an ihrer Sitzung vom 12. April 2018 einstimmig auf die Steuervorlage 17 eingetreten. An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept mit folgenden vier zentralen Elementen ausgesprochen:
Seminarordner ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» (2021)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» vom 21. September 2021 unter der Leitung von René Matteotti und Jürg B. Altorfer.
Quellensteuern – Worauf ist das Augenmerk im neuen Recht zu legen?
Workshop von Birgitte Zulauf und Abramo Lo Parco anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. September 2021 mit dem Titel «Mitarbeiterentschädigungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht».