Nachfolgeplanung: steuerliche Fallstricke
Wenn Schweizer Familien über die Organisation ihres Nachlasses nachdenken, dann verfolgen sie im Regelfall keine unmittelbaren steuerlichen Ziele. Es geht im Allgemeinen vielmehr eher darum, Vermögenswerte auf die nächste Generation zu übertragen oder zumindest die künftige Neuordnung von Eigentumsverhältnissen schon in der Gegenwart aufzugleisen. Selbstverständlich können beispielsweise die Reduktion der Vermögenssteuer und das Brechen der Steuerprogression Begleitmotiv sein, aber die Praxis zeigt doch, dass dies in den wenigsten Fällen der eigentliche «Trigger» ist. Im vorliegenden Beitrag sollen einige typische Fragestellungen dargestellt werden.
Die steuerliche Behandlung der (unterpreislichen) familienexternen Unternehmensnachfolge unter besonderer Berücksichtigung der Tessiner Praxis
Führt eine unterpreisliche Abgabe von Aktien an einen Mitarbeiter immer zu Einkommenssteuerfolgen? Mit diesem Artikel wollen die Autoren die Diskussion zu einem durchaus relevanten Aspekt bei der familienexternen Unternehmensnachfolge anregen: die Abgrenzung zwischen (einkommenssteuerpflichtigen) Mitarbeiterbeteiligungen und (allenfalls nicht einkommenssteuerpflichtigen) Nachfolgeregelungen. Die Autoren werfen hierbei einen Blick auf die Praxis und Rechtsprechung im Kanton Tessin und anderen Kantonen sowie auf die möglichen Auswirkungen jüngster Erbrechtsreformen.
Steuerliche Aspekte der familieninternen Unternehmensnachfolge
In den kommenden Jahren stehen zahlreiche kleine und mittelgrosse Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Nachfolge zu regeln. Für einen Verbleib im Familienbesitz kommt eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung in Betracht. Die Planung und Umsetzung der Nachfolge ist ein für Unternehmer wichtiges Thema mit Bezugspunkten zu zahlreichen Rechtsgebieten. Dieser Artikel widmet sich den steuerlichen Herausforderungen und Lösungsstrategien in der familieninternen Unternehmensnachfolge, um Unternehmen bei einer strategisch durchdachten und steueroptimierten Planung zu unterstützen.
Besteuerung Ehegatten in internationalen Verhältnissen – Steuerausscheidungsfragen
In der zsis) Ausgabe vom November 2019 setzten sich die Autorinnen mit steuerrechtlichen Stolpersteinen bei der Besteuerung von Ehegatten im internationalen Verhältnis auseinander. Im vorliegenden Beitrag haben sie den Fokus auf die Steuerausscheidung bei internationalen Ehegatten gelegt. Anhand eines Prüfschemas mit drei Fragen zeigen sie auf, dass ein systematisches Vorgehen für die korrekte Steuerausscheidung unerlässlich ist und dass hier noch immer Handlungsbedarf seitens der Veranlagungsbehörde und der Gerichte besteht.
ESTV publiziert verrechnungssteuerliche Behandlung von Gewinnen aus dem Geldspielgesetz
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 6. Februar eine Fachinformation zur verrechnungssteuerlichen Behandlung von Gewinnen aus dem Geldspielgesetz publiziert.
Erhöhung der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämie
Weiter hat die Kommission zwei Motionen beraten, die eine Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer fordern. Mit 9 zu 3 Stimmen überwiesen wurde die Motion Grin (17.3171), die die heutigen Abzüge nahezu verdoppeln möchte. Für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sind Krankenkassenprämien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Höhere Abzüge seien dadurch sowie durch das starke Wachstum der Prämien über die letzten Jahre gerechtfertigt. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, da höhere Einkommen überproportional profitieren würden. Die Motion Lehmann/Regazzi (15.4027), die selbstbezahlte Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig machen möchte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Abstufung sei problematisch und verkompliziere das Steuersystem.
Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 8. Februar 2019 das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b» publiziert.
Noch einmal mehr Selbstanzeigen
Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im letzten Jahr 7250 Selbstanzeigen eingegangen; damit wurde der Rekordwert des Vorjahres (6200) nochmals deutlich übertroffen. Zurückzuführen ist dies auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten, der Anfang 2017 zwischen zahlreichen Ländern in Kraft getreten ist. Seit die straflosen Selbstanzeigen möglich sind (2010), waren beim Kantonalen Steueramt zuvor jeweils 850 bis 2100 solche Meldungen pro Jahr eingegangen.
Heiratsstrafe: Externer Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für die ESTV
Die statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer, auf welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurückgreifen kann, sind unzureichend. Deshalb bleibt insbesondere die Schätzung der Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen mit Unsicherheiten behaftet. Zu diesem Schluss gelangt ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebenes externes Gutachten, über dessen Ergebnisse der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 informiert wurde.
Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.