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Susanne Schreiber

Ruth Bloch-Riemer

Mitarbeiterbeteiligungen aus Unternehmens- und Mitarbeitersicht

ISIS)-Seminar vom 21. März 2017

03/2017
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
50.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

1. Export von Mitarbeiteroptionen und Cost Recharge

José Marcos erhält am 1. Januar 2013 Mitarbeiteroptionen von der Konzernholding Zergon AG („Z AG“) mit Sitz in Zürich. Die Vestingperiode endet am 1. Januar 2016. Am 1. Juli 2016 übt Herr Marcos die Optionen aus (strike price: Nennwert pro Aktie) und erzielt einen geldwerten Vorteil von CHF 90'000. Vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 wohnte und arbeitete Herr Marcos in Zürich für die Mikron-CH, eine Tochtergesellschaft der Z AG. Seit 1. Januar 2014 wohnt und arbeitet Herr Marcos in London für Mikron-UK, eine andere Tochtergesellschaft der Z AG.

José Marcos ist verheiratet mit der nicht-erwerbstätigen Maria Grazia Marcos, und hat drei Kinder, Jimmy, Lolita und Kai. Frau Marcos und die Kinder behalten ihren Wohnsitz in Zürich, wo sie jedes Wochenende von Herrn Marcos besucht werden, bis zum 31. Dezember 2014. Am 1. Januar 2015 ziehen sie zu Herrn Marcos nach London.

Ab. 1. Juni 2015 unternimmt José Marcos während insgesamt 7 Wochen eine Reise nach Zürich: 5 Wochen arbeitet er in seinem alten Büro bei der Mikron-CH, um seinen dortigen Nachfolger bei einem besonders schwierigen Geschäft zu unterstützen. Die übrigen 2 Wochen besucht José einen alten Freund von ihm, Freddy Feuerstein.

  • Was sind die steuerlichen Folgen für José Marcos?
  • Was sind die steuerlichen Folgen für Mikron-CH?
  • Was sind die sozialversicherungsrechtlichen Folgen? Welche Bescheinigungen sollten von wem eingeholt werden?
  • Zu welchem Zeitpunkt muss eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber mit der Quellensteuerabrechnung erstellt werden? An wen wird diese adressiert? Welche Angaben müssen im Lohnausweis gemacht werden?

Ergänzung:

Zur Absicherung der Verpflichtung gegenüber dem neuen Management kauft Z AG in 2013 eigene Aktien auf dem freien Markt.

  • Was sind die steuerlichen Folgen für Mikron-CH und Z AG in diesem Zusammenhang?

Variante:

Statt eigene Aktien zu kaufen entscheidet sich Z AG dafür, die erforderlichen Aktien in 2016 durch eine Kapitalerhöhung zu schaffen.

  • Was sind die steuerlichen Implikationen für Z AG und Mikron-CH?

Variante:

Statt in London wohnt und arbeitet Herr Marcos in Teheran, Iran. Iran hat kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz.

  • Welche Folgen hat dies für José Marcos?

2. Export von Mitarbeiteraktien mit Rückgabe

José Marcos hat am 1. Januar 2013 eine für 10 Jahre gesperrte Mitarbeiteraktie von der Holdinggesellschaft, Zergon AG („Z AG“) mit Sitz in Zürich, erworben. Herr Marcos arbeitet von 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015 in Zürich bei der Mikron-CH und nimmt ab 1. Januar 2016 Wohnsitz in Madrid. Ab diesem Zeitpunkt arbeitet er bei Mikron-ES, einem Tochterunternehmen der Zergon-Gruppe mit Sitz in Madrid.

Am 31. Dezember 2017 verlässt Herr Marcos die Gruppe Zergon als sog. "good leaver". Entsprechend dem Beteiligungsplan und einem eigens abgeschlossenen "separation agreement" hat er die Aktie zum ursprünglichen Erwerbspreis von 1'500 Franken an die Z AG zurückzugeben. Der Börsenkurs der Aktie beträgt an diesem Tag 1'000 Franken pro Aktie.

  • Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen hat diese Rückgabe der Aktie für José Marcos, für Z AG und Mikron-CH?

Variante:

Herr Marcos hat während seiner Tätigkeit eine schwere Treuepflichtverletzung begangen und verlässt aus diesem Grund das Unternehmen. Der Beteiligungsplan besagt, dass in einem solchen Fall allfällige Miterbeiteraktien unentgeltlich zurückgegeben werden müssen.

  • Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen hat diese Rückgabe für José Marcos, für Z AG und Mikron-CH?

3. Import von Mitarbeiteroptionen durch Verwaltungsrat

Maria Sanchez ist Verwaltungsrätin der US-amerikanischen Muttergesellschaft der Gruppe Tacit, Tacit-US mit Sitz in Dover, Delaware. Frau Sanchez erhält am 1. Januar 2013 unentgeltlich 1000 Mitarbeiteroptionen, deren Rechtserwerb am Ende der fünfjährigen Sperrfrist stattfindet. Im Zeitpunkt der Abgabe wohnt und arbeitet Frau Sanchez als CEO in Berlin für die Tochtergesellschaft Schweigen-DE der Tacit-US. Zwei Jahre später, am 1. Januar 2015, wird Frau Sanchez nach Zürich entsandt, um für die Zürcher Tochtergesellschaft Verlust AG der Gruppe Tacit tätig zu sein. In der Folge arbeitet Frau Sanchez mehr als drei Jahre bis 31. Dezember 2018 für diese Gesellschaft. Frau Sanchez könnte also in Zürich die Mitarbeiteroptionen ausüben. Weil der Aktienkurs ihrer Meinung nach aber noch nicht hoch genug ist, wartet sie mit der Ausübung noch zu. Erst am 1. Juli 2019, übt Frau Sanchez ihre Mitarbeiteroptionen aus. Der realisierte geldwerte Vorteil beträgt CHF 50 pro Option (Wert: CHF 60, Ausübungspreis CHF 10; 1 Aktie pro Option). Verlust AG hatte zur Absicherung dieses Geschäfts, Aktien der Tacit-US im Wert von CHF 4‘000 erworben.

  • Was sind die steuerlichen Folgen für Maria Sanchez und für Verlust AG?
  • Wer bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge auf dem Einkommen aus Optionsausübung von Maria Sanchez und wie hoch ist der massgebende Lohn aus schweizerischer Sicht?

Ergänzung:

Zusätzlich zu den Optionen erhält Frau Sanchez per 31. Dezember 2018 einen Bonus (Jubiläumsprämie für 6 Jahre Firmenzugehörigkeit) von der Mutterge- sellschaft Tacit-US. Allerdings wird auf Initiative des amerikanischen Präsidenten das DBA-US von amerikanischer Seite gekündigt.

  • Was sind die steuerlichen Folgen für Maria Sanchez in der Schweiz?

4. Anpassung von Mitarbeiteroptionen während der Vestingperiode

Die Gruppe Pozadania steht kurz davor, an die Zwierze AG, mit Sitz in Zürich, verkauft zu werden. Aus diesem Grund entscheidet sich die Gruppe Pozadania, die Optionspreise (strike price) zu senken. Dies findet rund zwei Jahr vor dem Vesting der Optionen von Mitarbeiter Bolek Nowak statt, der seit einem Jahr in Zürich wohnt und bei einem Tochterunternehmen der Pozadania, Sorka-CH mit Sitz in Zürich, arbeitet, davor aber in Warschau seinen Wohnsitz und Arbeitsort bei der Muttergesellschaft Pozadania-PL hatte. Herr Nowak hat die Optionen vor drei Jahren erhalten.

  • Was sind die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen für Bolek Nowak und Sorka-CH?

Variante:

Statt die Optionspreise zu senken, entscheidet sich die Gruppe Pozadania dazu, die Vestingperiode von 5 auf 4 Jahre zu verkürzen.

  • Was sind die steuerlichen Folgen für Bolek Nowak und Sorka-CH?

Variante:

Herr Nowak ist seit 3 Jahren Eigentümer einer über 5 Jahre gesperrten Mitarbeiteraktie. Die Gruppe Pozadania entscheidet sich die Sperrfrist auf 4 Jahre zu reduzieren.

  • Was sind die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen für Bolek Nowak und Sorka-CH?

Variante:

Herr Nowak hält Anteile an der an der Muttergesellschaft Pozadania-PL. Für den Verkauf an die Zwierze AG sagt ihm diese neben dem Kaufpreis eine zusätzliche Zahlung von CHF 50‘000 zu, sofern er mindestens 3 weitere Jahre für ein Unternehmen der Gruppe Pozadania tätig ist. Herr Nowak bleibt bei der Sorka-CH tätig und erhält nach 3 Jahren die Zahlung von der Zwierze AG.

  • Was sind die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen für Bolek Nowak, die Zwierze AG und Sorka-CH?
CHF
50.00

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