Bundesgericht hebt Abstimmung zur Heiratsstrafe auf
Peter von Burg
Das Bundesgericht hebt die Abstimmung von 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» auf. Die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrates hätten die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt. Angesichts der knappen Ablehnung der Vorlage und der Schwere der Unregelmässigkeiten sei es möglich, dass das Abstimmungsresultat anders hätte ausfallen können.
Die Initiative wurde von 50,8% der Abstimmenden verworfen und von einer grossen Mehrheit der Kantone angenommen. Aus den vom Bundesrat zur Verfügung gestellten Informationen ging unter anderem hervor, dass rund 80'000 Zweiverdiener Ehepaare und zahlreiche Rentner-Ehepaare bei der direkten Bundessteuer von der als «Heiratsstrafe» bezeichneten Schlechterstellung gegenüber unverheirateten Paaren betroffen seien. 2018 informierte der Bundesrat in einer Medienmitteilung, dass aufgrund korrigierter Schätzungen rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare betroffen seien. Mehrere Privatpersonen gelangten wegen Verletzung der politischen Rechte schlussendlich ans Bundesgericht.
Die Urteile (1C_315/2018, 1C_316/2018, 1C_329/2018, 1C_331/2018, 1C_335/2018, 1C_337/2018, 1C_338/2018, 1C_339/2018 und 1C_347/2018) werden nach Vorliegen der schriftlichen Begründung auf www.bger.ch veröffentlicht. Zur Beratung wurden auch Filmaufnahmen veröffentlicht.
Die Medienmitteilung des Bundesgerichts ist hier bzw. diejenige des Bundesrats ist hier abrufbar.