Gemeinnützige Stiftungen im Steuerrecht – offene Fragen
Gemeinnützigkeit hängt massgeblich von den Rahmenbedingungen ab. Stimmen diese, sind Menschen bereit, einen Beitrag zu leisten – sei es durch Spenden oder durch ein ehrenamtliches Engagement. Das Steuerrecht setzt dabei wichtige Anreize: Es befreit gemeinnützige Organisationen von der Steuerpflicht und erlaubt, Spenden an gemeinnützige Organisationen vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Das Steuerrecht trägt damit wesentlich dazu bei, dass der gemeinnützige Sektor in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Der Stiftungssektor boomt.
Stiftungen und Mehrwertsteuer
Seit der Einführung der Mehrwertsteuer (MWST) 1995 gab deren Anwendung bei Stiftungen immer wieder zu reden. Fragen wie ob und wann sie steuerpflichtig seien, ob sie den Vorsteuerabzug vornehmen dürfen oder wann sie als gemeinnützig gelten, geben auch heute noch Anlass zu Diskussionen. Auch das Bundesgericht beschäftigte sich mehrmals mit Fragen zur MWST bei Stiftungen. In der neuen Revision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) gibt es zudem Änderungen, welche speziell auch Stiftungen betreffen können. Dieser Artikel behandelt die wichtigsten Themen, mit welchen sich Stiftungen im Umfeld der MWST beschäftigen müssen.
Mehrwertsteuerliche Behandlung von fiskalischen und anderen finanziellen Anreizen zur Standortförderung
Als Folge der globalen Mindeststeuer muss die Schweiz ihre bisherigen fiskalischen Anreize zur Stärkung des Wirtschaftsstandardorts überdenken. Der steuerliche Vorteil bestehender Anreize (bspw. F&E-Sonderabzug, Patentbox) verliert bei betroffenen Konzernen ihre Wirkungsweise. Erste Kantone schlagen daher neue Instrumente wie den Qualified Refundable Tax Credit oder staatliche Förderungsbeiträge vor. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob solche neuen Anreize zur Standortförderung unter den mehrwertsteuerlichen Begriff «Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge» fallen und wie sie folglich zu behandeln sind, insbesondere inwiefern eine Kürzung des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist oder von dieser abgesehen werden kann.
Teilrevision des MWSTG und aktuelle Entwicklungen
Am 16. Juni 2023 hat die Bundesversammlung das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Neben dem Kernelement der Besteuerung von Lieferungen über elektronische Plattformen beinhaltet die Teilrevision auch zahlreiche Änderungen im Bereich der Internationalisierung, Steuerreduktionen, Betrugsbekämpfung und sonstige Vereinfachungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2025 geplant. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, hängt massgeblich auch von der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung ab, deren Entwurf sich vom 25. Oktober 2023 bis zum 8. Februar 2024 in der Vernehmlassung befindet.
Aufschaltung der Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST
Am 29. Januar 2019 wurde ein überarbeiteter erster Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis Thema: Kryptowährungen auf der Internetseite aufgeschaltet. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 19. Februar 2019. Der erste Entwurf bleibt auch nach der Praxis-Konsultation aufgeschaltet.
MWST-Anmeldung für Versandhändler
Am 1. Januar 2019 tritt Art. 7 Abs. 3 lit. b des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (sog. Versandhandelsregelung) in Kraft.
Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren an alle Haushalte in Vorbereitung
In vier Musterfällen hat das Bundesgericht am 2. November 2018 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Als Folge dieser Urteile schlägt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor, dass der Bund die Mehrwertsteuer an alle Haushalte zurückerstattet. Das UVEK bereitet nun eine gesetzliche Grundlage für eine pauschale Rückzahlung in Form einer Gutschrift an alle Haushalte vor, ohne dass diese aktiv werden müssen.
Parlament macht Druck bei Rückerstattung von Billag-Mehrwertsteuer
Der Bundesrat muss gesetzliche Grundlagen schaffen, damit die zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuerbeträge auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren dereinst zurückbezahlt werden können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Motion zugestimmt.
Neue Mehrwertsteuer-Regelung Online-Shopping im Ausland könnte ab 2019 teurer werden
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Versandhändler ab einem Umsatz von mindestens 100’000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken müssen ausländische Online-Händler heute keine Mehrwertsteuer zahlen. Für Schweizer Versandhändler gelten dagegen andere Regeln: Die Sendungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn das Unternehmen im MwSt-Register eingetragen ist. Ab 1. Januar 2019 ist mit dieser Ungleichbehandlung Schluss.
MWST: Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz MWSTG
Am 12. und am 24. Juli 2018 wurden materielle Anpassungen betreffend die Publikationen zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes auf der Website der ESTV veröffentlicht.
Anträge auf reduzierte Sätze
Der Ständerat will ein neues Mehrwertsteuer-Privileg für die Hotellerie einführen. Er hat eine Motion des Bündner CVP-Ständerats Stefan Engler angenommen, die eine «Vereinfachung» bei Packages verlangt. Dabei handelt es sich um Kombinationen von Leistungen oder Produkten, die zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen besteuert werden. Heute wird das gesamte Package vergünstigt besteuert, wenn mindestens 70 Prozent einem reduzierten Satz unterliegen. Solche Leistungskombinationen kommen vor allem in der Hotellerie vor: Die zum Satz von 3,7 Prozent besteuerte Übernachtung wird mit Skipässen, Wellness-Behandlungen oder geführten Touren zu einem Package geschnürt. Damit unterliegen auch diese Leistung dem reduzierten Hotellerie-Satz.
MWST in der digitalen Wirtschaft
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. September 2018 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.»
Auswirkungen aktueller MWST-Leitentscheide auf die Praxis
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. September 2018 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.»