Jeannine Müller
Harun Can
MWST in der digitalen Wirtschaft
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. September 2018 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.»
Fall 1 – Dating Inc. USA - Partnervermittlung
Sachverhalt
Dating Inc. mit Sitz in den USA betreibt Internet-Dating-Sites. Die Mehrheit dieser Websites ermöglicht den Benutzern, sich nach Land oder Sprache sowie nach Interessen (Religion oder anderen Kriterien) zu finden. Meetings der Benutzer finden zuerst virtuell statt. Teilnehmer können danach Termine vereinbaren. Die Seiten der Dating Inc. bieten den Bennutzern verschiedene Dienste an, wie
- die Erstellung von Profilen,
- die Registrierung in Verzeichnissen und den Zugriff auf Informationen über andere Nutzer,
- den Besuch von Online-Shops
- Diskussionsforen,
- Instant Messaging,
- Webcam und
- Blogs.
Die Websites bieten mehrere Ebenen der Teilnahme und ermöglichen den Zugriff auf mehr oder weniger detaillierte Informationen über andere Benutzer. Der von den Benutzern gezahlte Betrag hängt von der Mitgliederkategorie ab. Der primäre Zugang ist kostenlos.
Das Unternehmen hat einen Kontrolldienst für 350 Personen in den USA, von denen einige US Subunternehmer sind. Diese überprüfen die erstellten oder geänderten Benutzerprofile, um unangemessene Profile zu entfernen.
Die Dating Inc. hat in der Schweiz keine Büros und auch kein Personal. Die Dating Inc. ist auch nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen.
Fragen
Ist die Dating Inc. in der Schweiz nach MWSTG 2018 mehrwertsteuerpflichtig? Welche Argumente sprechen für, welche gegen eine Steuerpflicht?
Fall 2 – Connected Ride
Sachverhalt:
Connected Ride ist eine US basierte Technologieplattform, welche Fahrgäste mit Fahrern über eine Smartphone-App verbindet (nachfolgend: Connected Ride US 1). Das Unternehmen sieht sich selbst als ein Technologie-Unternehmen, das eine App zur Verfügung stellt, und nicht als Transport-Firma.
Jede Ähnlichkeit mit vergleichbaren Fällen ist übrigens rein zufällig.
Der nachfolgend detailiert dargestellte Sachverhalt sieht graphisch wie folgt aus:
Die Connected Ride Niederlande 2 hat mit der „Connected Ride Irland 3 einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, in dessen Rahmen Connected Ride Niederlande 2 der Connected Ride Irland 3 eine Lizenz für den Gebrauch der Connected Ride-Software erteilt.
Verhältnis inländische Fahrgäste zu Connected Ride Irland 3
Inländische Fahrgäste, welche den Connected Ride Fahrdienst benutzen wollen, müssen sich bei Connected Ride Irland 3 über ein App mit Namen, Adresse und Kreditkartendaten registrieren.
Nach Abschluss einer über die App gebuchten Fahrt erhält der Fahrgast folgende Rechnung, welche direkt auf der Kreditkarte abgebucht wird:
- Name Fahrgast: Hans Fahrgast
- Name Fahrer: Fritz Fahrer, Schweiz
- Rechnungsnummer: 1234568
- Rechnungsdatum: 28. September 2018
- Fahrtdatum 28.09.2018
- Beschreibung Transportdienstleistung
- Fahrpreis — 49,13 CHF
- Netto-Gesamtbetrag 49,13 CHF
- Gesamtbetrag 49,13 CHF
- Rechnung ausgestellt stellvertretend für Fahrer durch Connected Drive Irland.
Verhältnis Fahrer mit Connected Ride Irland 3
Die Connected Ride Irland 3 schliesst einen Nutzungsvertrag mit jedem der inländischen Connected Ride Fahrer ab.
Der Nutzungsvertrag hält fest, dass der Fahrer ein Auto besitzt und auf der Suche nach Mitfahrern ist. Ausdrücklich wird im Vertrag festgehalten, dass Connected Ride Irland selbst keine Beförderungsdienstleistungen erbringt. Connected Ride Irland organisiert und plant vielmehr die Beförderungsdienstleistungen der Fahrer.
Die vertragliche Leistung von Connected Ride Niederlande gegenüber dem Fahrer besteht darin, Anfragen von Fahrgästen ink. Fahrziel an den Fahrer weiterzuleiten.
Für die Bereitstellung des Zugangs zur Software verlangt Connected Ride Niederlande 2 vom Fahrer eine Servicepauschale von 20% des Fahrpreises.
Der um die Servicepauschale gekürzte Fahrpreis wird dem Fahrer durch Connected Ride Niederlande 2 elektronisch überwiesen.
Verhältnis Fahrer zu Kunde
Der Nutzungsvertrag hält zudem fest, dass zwischen Fahrgast und Fahrer für die jeweilige Mitfahrt ein eigenständiger Vertrag zustande kommt.
Fragestellung
Wie beurteilen Sie die jeweiligen Verhältnisse aus Schweizer Mehrwertsteuersicht?
Fall 3 – Elektronische Ticket-Plattform
Sachverhalt
Die Ticket-Plattform GmbH ermöglicht Veranstaltern, ihre Events online über ihr Benutzerkonto in der Ticketing-Plattform zu erfassen, und Kunden, direkt über die Plattform Tickets zu kaufen.
Der Sachverhalt lässt sich graphisch wie folgt darstellen:
Verhältnis Veranstalter zu Kunden
Der Veranstalter erbringt die Eventleistungen an die Kunden direkt. Ticket-Plattform GmbH ist damit nicht selbst Veranstalter der auf Ticket-Plattform angebotenen Events.
Verhältnis Ticket-Plattform GmbH zu Veranstalter
Ticket-Plattform GmbH und der Veranstalter schliessen mit Einrichtung eines Benutzerkontos durch den Veranstalter einen Vertrag über die Nutzung der Plattform und die Vermittlung und den Abschluss von Ticket-Verträgen zwischen Teilnehmern und dem Veranstalter durch Ticket-Plattform GmbH im Namen des Veranstalters ab. Die Events werden vom Veranstalter auf der Ticket-Plattform erfasst.
Ticket-Plattform GmbH wird damit durch den Veranstalter ständig damit betraut, für den Veranstalter Ticketverkäufe als Abschlussvertreter zu vermitteln und in seinem Namen abzuschliessen.
Ticket-Plattform GmbH belastet dem Veranstalter eine Ticketgebühr von CHF 0.50 plus 4% des Ticketpreises. Zu diesem Zweck wird der Veranstalter im Rahmen seiner Registrierung aufgefordert, ein Bankkonto anzugeben, auf das die von Kunden gezahlte Ticketpreise – abzüglich der von Ticket-Plattform GmbH einbehaltenen Ticketgebühr – überwiesen werden.
Verhältnis Ticket-Plattform GmbH zu Ticketkäufern
Ticket-Plattform GmbH bietet die Tickets ausschliesslich im Namen des jeweiligen Veranstalters an. Die Veranstaltungspräsentation auf der Ticket-Plattform stellt einen verbindlichen Antrag des Veranstalters auf den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der beworbenen Veranstaltung dar. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ kommt ein Vertrag zwischen Kunden und Veranstalter über die Teilnahme an dem Event zustande.
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung der Tickets durch Ticket-Plattform GmbH per PDF-Download oder durch E-Mail-Versand an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
Bei Zahlung des Kunden per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der angegebenen Kreditkarte direkt durch Ticket-Plattform GmbH belastet.
Fragestellung
Wie beurteilen Sie die jeweiligen Verhältnisse aus Schweizer Mehrwertsteuersicht?
Sachverhaltsergänzung
Verhältnis Ticket-Plattform GmbH zu Veranstalter
Die Nutzung der Ticketplattform wird in der Sachverhaltsvariante durch die Ticket-Plattform GmbH kostenlos an Veranstalter angeboten.
Der Veranstalter ist weiter damit einverstanden, dass Werbeanzeigen Dritter, gleich welcher Art, auf den Seiten geschaltet werden, auf denen seine Events beworben werden. Die durch Ticket-Plattform GmbH ausgestellten Tickets enthalten zudem Werbeanzeigen und/oder Gutscheine Dritter.
Dank den Werbeanzeigen und Gutscheinen von Werbepartnern auf den Tickets kann die Ticket-Plattform GmbH ihre Kosten decken und das Ticketing für Veranstalter und Ticketkäufer komplett kostenlos anbieten.
Die Ticket-Plattform GmbH überweist dem Veranstalter 100% der Ticketeinnahmen ohne Abzug einer Provision.
Verhältnis Ticket-Plattform GmbH zu Werbepartnern
Ticket-Plattform GmbH bietet Werbepartnern gegen Entgelt Werbeanzeigen und Gutscheine zur Platzierung auf der Ticket-Plattform und den elektronischen Tickets an.
Diese Sachverhaltsergänzung kann graphisch wie folgt dargestellt werden:
Fragestellung
Wie beurteilen Sie die Sachverhaltsergänzung aus Schweizer Mehrwertsteuersicht?
Fall 4 – Hypo-Connect
Sachverhalt
Hypo-Connect ist eine technologiebasierte Beratungsplattform für die unabhängige Vermittlung von Hypotheken. Das Fintech-Unternehmen vermittelt seinen Kunden Hypotheken-Finanzierungslösungen von über 100 Partnern (Banken, Versicherungen). Die Partner sind unabhängige Dritte.
Die Vermittlung der Finanzierungen ist voll automatisiert. So erfolgt die Überprüfung der Anforderungen an die Hypothekenvergabe, das Zusammenführen von Darlehensnehmer und Darlehensgeber und die Erstellung der entsprechenden Vertragsunterlagen durch Hypo-Connect vollautomatisch. Der bei Hypo-Connect involvierte Kundenberater ist einzig Kontaktperson des Darlehensnehmers, ist aber aufgrund der Automatisierung nicht in das Zusammenführen von Darlehensnehmer und Darlehensgeber involviert.
Hypo-Connect verlangt von den Darlehensnehmern keine Gebühren und trägt ihre Kosten aus den Vermittlungsgebüren, welche Sie von den Partnern erhält.
Fragestellung
Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt aus Schweizer Mehrwertsteuersicht?