Numérisation de la procédure de perception de la TVA par devant l’Administration fédérale des contributions
La TVA s’est inscrite dès l’origine dans la stratégie du Conseil fédéral concernant la cyberadministration avec le décompte TVA et le numéro d’identification des entreprises. L’usage du décompte électronique a récemment franchi un cap important en dépassant la barre des 50% en janvier 2020. L’offre de l’Administration fédérale des contributions (AFC) dans ce domaine est en constante évolution. Le non-respect des formes de décompte prescrites par l’AFC peut entraîner une taxation par estimation. La remise de décompte sous forme électronique soulève chez les mandataires des questions liées à la procédure pénale fiscale. L’AFC a publié une information à ce sujet. Les assujettis peuvent recourir à la forme électronique pour le dépôt d’écrits dans la procédure fiscale et dans la procédure pénale fiscale par devant l’AFC. Cette voie n’est que très marginalement utilisée en pratique. La transition vers une perception de la TVA entièrement numérisée nécessite des adaptations législatives. Celles-ci sont prévues dans le cadre de la future loi sur les procédures électroniques en matière d’impôts et dans celle sur les formes de collaboration dans le domaine des prestations numériques des autorités.
Direkte Stellvertretung nach Art. 20 Abs. 2 MWSTG – Eine Analyse der aktuellsten Rechtsprechung
Der Aufsatz geht der Frage nach, welches die massgeblichen Kriterien für die Zuordnung von Leistungen sind. Hierzu werden die zwei seit 1. Januar 2010 ergangenen Bundesgerichtsentscheide analysiert.
Nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld und des Vorsteuerabzugs – Eine kritische Würdigung der Verwaltungspraxis
Besteht das Risiko von Forderungsausfällen muss der Leistungserbringer bereits aufgrund des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips eine Wertberichtigung verbuchen. Entsprechend rechnet der Leistungserbringer mit der Vereinnahmung eines tieferen als des in Rechnung gestellten Entgelts.
Zu den Voraussetzungen für einen Steuererlass gemäss Art. 92 Abs. 1 lit. a MWSTG
Die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Steuerpflichtigen bei der Inland- und Bezugsteuer ein Steuererlass gewährt werden kann, wird seit Einführung der MWST 1995 diskutiert. Unter dem bis zum 31.12.1999 geltenden aMWSTG wurde zum ersten Mal die Möglichkeit eines Steuererlasses geschaffen, dies allerdings nur sehr eingeschränkt im Rahmen eines gerichtlichen Nachlassverfahrens (Art. 51 aMWSTG). Seit Inkrafttreten des totalrevidierten MWSTGs am 1. Januar 2010 (MWSTG) bestehen mit Art. 92 MWSTG neue, erweiterte Möglichkeiten zum Erlass der MWST, welche jedoch weiterhin an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Das letztinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) A-361/2017 vom 30. Oktober 2018 gewährt der steuerpflichtigen Person den Steuererlass für die Perioden ab dem 1.1.2010 und enthält bemerkenswerte Ausführungen zur Entschuldbarkeit eines Irrtums im Sinne von Art. 92 Abs. 1 lit. a MWSTG.
Überprüfung der MWST-Saldosteuersätze – Konsultation der Branchenverbände
Die ESTV hat die Saldosteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung (SR 641.202.62) enthalten sind, überprüft. Gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des MWSTG hat sie die betroffenen Branchenverbände ab dem 20. Oktober 2023 per E-Mail zur Stellungnahme eingeladen.
Vernehmlassung zur Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet
Am 25. Oktober 2023 hat der Bundesrat bei seiner Sitzung die Vernehmlassung der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet.
Referendumsfrist für teilrevidiertes MWSTG ist unbenutzt verstrichen
Die Referendumsfrist für das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz ist am 5. Oktober 2023 unbenutzt verstrichen.
Erlass der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Änderung der Anlagen der schweizerisch-liechtensteinischen Vereinbarung betreffend die Mehrwertsteuer an das Eidgenössische Finanzdepartement
Der Bundesrat am 21. Juni 2023 die Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Änderung der Anlagen der schweizerisch-liechtensteinischen Vereinbarung betreffend die Mehrwertsteuer an das Eidgenössische Finanzdepartement verabschiedet.
ESTV publiziert Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 16. Juni 2023 eine Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze publiziert, welche ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Bundesrat setzt die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren in Kraft
Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Juni 2023 soll die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Crowdfunding – Finanzierung oder mehr?
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 24. September 2020 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.»
Leistungskombination und Ermessenseinschätzungen
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 24. September 2020 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.»
ISIS)-Seminar «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.» (Seminarordner)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.» vom 24.09.2020 unter der Leitung von Harun Can, welches im Marriott Hotel in Zürich stattfand.