11/2023
Referendumsfrist für teilrevidiertes MWSTG ist unbenutzt verstrichen
Die Referendumsfrist für das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz ist am 5. Oktober 2023 unbenutzt verstrichen.
Die Referendumsfrist für das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz ist am 5. Oktober 2023 unbenutzt verstrichen.
Die Änderungen lassen sich in die Themenblöcke Digitalisierung und Internationalisierung, Vereinfachungen, Steuerreduktionen und Betrugsbekämpfung unterteilen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2025 geplant.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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